Die EU-Experten haben nach den ersten Befunden über die Annahmekontrolle, Veterinäruntersuchungen und Verarbeitung von angelieferten Schlachttieren Mängel gemäß den EU-Hygiene- und Lebensmittelvorschriften sowie bei der Einhaltung der Tierschutzbestimmungen registriert. Daher habe der für Lebensmittelsicherheit zuständige EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis, die polnischen Behörden aufgefordert, alles zu unternehmen, um die Reinheit von Fleischwaren und verarbeiteten Lebensmitteln gemäß EU-Hygienevorschriften zu gewährleisten. Die polnische Regierung wird aufgefordert, einen Aktionsplan zu erstellen, um die Mängel abzustecken und die Konformität mit EU-Hygienebestimmungen in der Lebensmittelnahrungskette einzuhalten.
Die Verarbeitung von durch die Veterinäraufsicht als krank oder nach Lebend-Transport tot in einem Schlachthof ankommenden Tieren, dürfen nach EU-Hygienerecht nicht in Verkehr gebracht werden. Dies scheint aber – nach Recherchen eines investigativen Journalisten in Polen – der als Arbeiter in dem betroffenen Schlachthof angeheuert hatte, missachtet worden zu sein.
Nach bisherigen Erkenntnissen wurden in 13 EU-Mitgliedstaaten Rindfleisch aus dem beanstandeten Schlachthof geliefert. Im Einzelnen sind dies Deutschland, Frankreich, Spanien, Portugal, Tschechien, die Slowakei, Schweden, Finnland, Rumänien, Ungarn und die drei Baltischen Staaten.
Die Befunde der EU-Veterinär- und Lebensmittelexperten aus der fünftägigen Untersuchung vor Ort in Polen fließen in einen Bericht ein, der von der EU-Kommission zunächst an die polnische Regierung übersandt wird und nach Stellungnahme der verantwortlichen Behörden eine gemeinsame abschließende Bewertung erfahren soll. Mit dem Abschlussbericht des Gammelfleisch-Skandals ist bis Ende März zu rechnen, wie die Lebensmittel Praxis erfuhr.
Thomas A. Friedrich