Die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR), das ursprünglich bereits 2023 beschlossen wurde, erfährt eine weitere Korrektur. Das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission einigten sich im Trilogverfahren auf die Verschiebung und weitere Erleichterungen. Die Einigung basiert nach Angaben der Bundesregierung auf einem deutschen Vorschlag, dem das Europäische Parlament in wesentlichen Punkten folgte. Bundesernährungsminister Alois Rainer (CSU) sprach von einem Erfolg der deutschen Initiative. „Die Einigung bei der EUDR zeigt: Beharrlichkeit lohnt sich!“, zitierte das Ministerium den Minister in der Mitteilung.
Der Rat und das Europäische Parlament müssen die Einigung noch formell annehmen. Dies muss vor dem bislang geplanten Anwendungsstart am 30. Dezember 2025 geschehen, damit die Änderungen rechtzeitig in Kraft treten können.
Die Verordnung war in der ersten Amtszeit von Ursula von der Leyen mit starkem Fokus auf Umwelt- und Klimaschutz verabschiedet worden. Bereits 2024 war sie aufgrund wirtschaftlichen Drucks und neuer Mehrheitsverhältnisse im Parlament um ein Jahr verschoben worden – damals jedoch ohne inhaltliche Änderungen.
Zahlreiche Produkte im Fokus
Kern der Regelung ist der Nachweis, dass Produkte wie Kaffee, Kakao, Soja, Palmöl oder Rindfleisch sowie Holz, Leder, Möbel, Papier und Verpackungen aus entwaldungsfreien Lieferketten stammen, um Wälder in Europa und weltweit – etwa im Amazonasgebiet – zu schützen. Nun wird die Umsetzung erneut verschoben: Große Unternehmen haben ein weiteres Jahr Zeit bis zum 30. Dezember 2026, kleine Unternehmen sogar bis Mitte 2027.
Zudem werden die Pflichten gelockert: Nur Unternehmen, die ein Produkt erstmals auf den EU-Markt bringen, müssen künftig eine Sorgfaltserklärung abgeben. Händler und nachgelagerte Unternehmen sind von dieser Pflicht befreit. Kleinst- und Kleinunternehmen müssen lediglich einmalig eine vereinfachte Erklärung vorlegen.
Die Änderungen sehen zudem weitreichende Erleichterungen für Primärerzeuger aus Ländern ohne Entwaldungsprobleme vor. Diese müssen künftig nur noch eine vereinfachte Sorgfaltserklärung abgeben und können statt Geodaten ihrer Betriebsflächen lediglich die Betriebsadresse angeben. Zudem reicht eine Schätzung der Erntemengen aus. Unternehmen müssen entlang der EU-Lieferkette keine Referenznummern mehr sammeln. Bücher, Zeitungen und Druckerzeugnisse fallen komplett aus dem Geltungsbereich der Verordnung heraus.