Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sieht Getränkekartons wie den Tetra-Pak durch die neue EU-Verpackungsverordnung langfristig vor dem Aus. Für Verpackungen, die nicht in einem großen Maßstab recycelt werden und eine geringe Recyclingfähigkeit aufweisen, sehe die seit dem 11. Februar geltende EU-Verpackungsverordnung zukünftig Verbote vor, schreibt die Organisation in einer Mitteilung. Getränkekartons liefen aufgrund ihrer niedrigen Recyclingquote daher Gefahr, in eine solche Verbotsregelung hineinzurutschen.
Widerspruch kommt vom Fachverband Kartonverpackungen für flüssige Nahrungsmittel (FKN). Dessen Geschäftsführer Martin Schröder ließ sich in einer Mitteilung mit den Worten zitieren: „Getränkekartons sind auch nach Inkrafttreten der EU-Verpackungsverordnung weit davon entfernt, verboten zu werden, denn sie sind seit Eröffnung der Poly-Al-Recyclinganlage Palurec im Jahr 2021 laut Aussage des Recyclingexperten Dr. Joachim Christiani hochgradig recyclingfähig.“ Die Recyclingfähigkeit von Getränkekartons liege bei über 90 Prozent. „Der DUH sollte der Unterschied zwischen Recyclingfähigkeit und Recyclingquote geläufig sein“, sagte Schröder weiter. Die letztgenannte habe im Jahr 2023 bei 71 Prozent gelegen.
Die DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz bekräftigt dagegen: „Nach den Vorgaben der neuen EU-Verpackungsverordnung dürfen ab 2038 Verpackungen mit weniger als 80 Prozent Recyclingfähigkeit nicht mehr in Verkehr gebracht werden.“ Dabei komme es jedoch nicht nur auf die theoretische Recyclingfähigkeit an, sondern auch auf die Menge tatsächlich recycelter Verpackungen. Diese liege mit 71 Prozent unter dem Zielwert. Eine einfache Lösung für höhere Sammelmengen und mehr Recycling sei die Ausweitung des Einweg-Pfandes von 25 Cent auf Getränkekartons. Zudem müssten weitere Recyclinganlagen gebaut werden, forderte die DUH.