Verbraucherschutz EU-Rechnungshof rügt irreführende Lebensmittel-Kennzeichnung

Der Europäische Rechnungshof kritisiert Lücken in den rechtlichen Vorgaben und unzureichende Kontrollen bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln in der EU. Er bemängelt, dass selbst Produkte mit hohem Zucker- oder Fettgehalt mit gesundheitlichen Vorteilen werben dürften.

Dienstag, 26. November 2024, 08:29 Uhr
Theresa Kalmer (mit dpa)
Kennzeichnungswirrwarr: Angaben zu Nährwerten wie der Nutri-Score sind nicht in der gesamten EU standardisiert. Bildquelle: Carsten Hoppen

Die Kennzeichnung von Lebensmitteln in der Europäischen Union führe Verbraucher häufig in die Irre, kritisiert der Europäische Rechnungshof. Die Behörde hat gravierende Lücken in den rechtlichen Vorgaben sowie Mängel bei Kontrollen und Sanktionen festgestellt, wie sie nun mitteilte.

Die EU-Vorschriften stellen zwar sicher, dass die Etiketten grundlegende Informationen enthalten. Die Lücken im rechtlichen Rahmen seien aber teils so gravierend, dass sie der Täuschung der Verbraucher Vorschub leisten, teilte der Rechnungshof mit. Selbst bei Produkten mit hohem Fett-, Zucker- oder Salzgehalt könnten die Hersteller bestimmte Vorteile in Bezug auf die Nährwerte oder gesundheitliche Wirkung hervorheben. „Die Unternehmen legen bei den Angaben auf den Verpackungen große Kreativität an den Tag“, erklärte Keit Pentus-Rosimannus vom Rechnungshof.

EU-Standards für Kennzeichnungen fehlen

Die Prüfer kritisieren, dass es in der EU hunderte verschiedene Kennzeichnungen gebe. Angaben zu Nährwerten wie der Nutri-Score sind nicht in der gesamten EU standardisiert. EU-weite Definitionen für Labels zu Inhaltsstoffen wie „vegan“ oder „vegetarisch“ sowie Informationen für Allergiker fehlen. Eine Vielzahl freiwilliger Labels zur Qualität oder Nachhaltigkeit kommt laut dem Rechnungshof oft einem sogenannten Greenwashing gleich, also dem Versuch, ein Lebensmittel nachhaltiger aussehen zu lassen, als es tatsächlich ist.

Ein Sprecher der EU-Kommission teilte mit, das EU-Recht garantiere, dass die Informationen über Lebensmittel wissenschaftlich fundiert und frei von irreführenden Angaben seien. Zudem hieß es: „Es könnte Lücken bei der Durchsetzung geben, wenn irreführende Etiketten auf den Markt kommen.“

Rechnungshof: Bußgelder für Unternehmen zu niedrig

Die Kontrolleure des Rechnungshofes bemängeln zudem, dass freiwillige Angaben der Unternehmen selten überprüft würden. Besonders der Online-Verkauf von Lebensmitteln lasse sich kaum kontrollieren. Die Bußgelder bei Verstößen seien oft zu niedrig, um Unternehmen abzuschrecken.

Die EU stellt zwischen 2021 und 2025 lediglich 5,5 Millionen Euro für Kampagnen bereit, die Verbraucher über die Kennzeichen auf Lebensmitteln aufklären sollen.

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