Das staatliche Tierhaltungslogo für Fleisch kommt später als geplant. Der Bundesrat ließ ein Gesetz passieren, das den Start der Pflichtkennzeichnung für Schweinefleisch auf den 1. Januar 2027 verschiebt. Ursprünglich sollte die Kennzeichnung zum 1. März 2026 eingeführt werden.
Union und SPD wollen jetzt noch Nachbesserungen an dem System vornehmen und es Mitte 2027 dann auch gleich auf Restaurants und Kantinen ausweiten. Nach mehreren gescheiterten Anläufen war die Kennzeichnung für inländische Erzeugnisse 2023 von der Ampel-Koalition per Gesetz beschlossen worden. Hintergrund der Verschiebung waren auch Bitten der Bundesländer.
Das Logo soll Kunden mehr Klarheit über die Haltungsbedingungen in den Ställen geben. Es umfasst fünf Kategorien: von der Stufe „Stall“ mit den gesetzlichen Mindestanforderungen bis zu „Bio“. Die Kennzeichnung gilt zunächst nur für inländische Erzeugnisse.
Seit 2019 kennzeichnen die Supermarktketten Fleisch bereits freiwillig. Diese Kennzeichnung nutzt inzwischen die gleichen Stufen wie das geplante staatliche Logo. Sie umfasst bereits Fleisch von Schweinen, Rindern und Geflügel.


