Süßwarenindustrie Für EU-Lieferkettengesetz

Den zumeist mittelständischen Süßwarenunternehmen in Deutschland sei es in der Praxis nicht möglich, staatliche Defizite zum Beispiel in Kakao-Anbaugebieten in Westafrika zu korrigieren, so Bastian Fassin (Foto), Vorsitzender des Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. (BDSI).

Donnerstag, 10. September 2020 - Hersteller
Lebensmittel Praxis
Bastian Fassin - Katjes International

Düsseldorf 11/2015
Bildquelle: Michael Dannenmann

Der Verband betrachtet mit Sorge, dass mit einem nationalen Lieferkettengesetz eine gesetzliche zivilrechtliche Haftung für Lieferketten verankert werden soll. Statt eines rein deutschen Lieferkettengesetzes ist aus Sicht des BDSI zwingend ein einheitlicher europäischer Ansatz erforderlich. „Die Europäische Union muss mit einer Stimme sprechen, um auf politischem Wege die Einhaltung der Menschenrechte in den Produzentenländern durchzusetzen. Kein Unternehmen kann die gesamten Herstellungs- und Lieferprozesse in seiner internationalen Lieferkette vollständig und permanent überwachen. Zudem ist eine Lieferkette kein statisches Gebilde, sondern verändert sich fortlaufend“, sagt Fassin.

Der Verband wendet sich gegen einen Flickenteppich an unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten. Während in Frankreich Unternehmen mit ihrem dortigen Hauptsitz und mehr als 5.000 Beschäftigten bzw. größere Unternehmen mit mehr als 10.000 Mitarbeitern weltweit in die Pflicht genommen werden, richtet sich das geplante deutsche Gesetz an Unternehmen mit Sitz in Deutschland mit mehr als 500 Beschäftigten. Während Deutschland die Sorgfaltspflichten in Hinblick auf Menschenrechte und Umweltschutz definiert, richtet sich das britische Gesetz nur gegen Sklaverei. Der niederländische Gesetzgeber hat bisher nur Kinderarbeit im Blick. Und in anderen EU-Mitgliedstaaten gibt es überhaupt keine Regelungen. Statt ein deutsches Gesetz und damit eine weitere neue nationale Regelung auf den Weg zu bringen, sollte die Bundesregierung die EU-Ratspräsidentschaft in diesem Halbjahr dazu nutzen, den europäischen Prozess voranzutreiben und zu einem Konsens führen, damit die EU-Kommission wie beabsichtigt Anfang 2021 einen Gesetzgebungsvorschlag unterbreitet, der dann auch zügig im Sinne einer „Better Regulation“ beraten werden kann.

Wenn Unternehmen zertifizierte Rohstoffe kaufen, deren Standards eine Einhaltung der menschen- und umweltrechtlichen Sorgfaltspflichten vorsehen, müssen sie sich auf die Zertifizierung auch verlassen können. Die deutsche Politik darf außerdem nicht außer Acht lassen, dass sich gerade die Unternehmen der Süßwarenindustrie im Bereich der Rohstoffe Kakao und Palmöl bereits sehr stark und weit über den Branchendurchschnitt hinaus engagieren. So sind bereits heute rund 90 Prozent des in Süßwaren, Knabberartikeln und Speiseeis eingesetzten Palmöls nach Nachhaltigkeitsstandards zertifiziert, bei Kakao sind es 72 Prozent.

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