Unter anderem hatte Stegner der „Bild“-Zeitung gesagt, in den Tönnies-Betrieben würden Gesetze missachtet. Gegen die kritischen Äußerungen wehrte sich Tönnies mit einer Unterlassungsklage.
In dem Urteil des Landgerichts Hamburg heißt es, Tönnies werde durch die Äußerung von Stegner nicht in seinen Rechten verletzt, weil es sich dabei um eine Meinungsäußerung handele, berichtet die Deutsche Presse-Agentur. „Hierbei kommt zum Tragen, dass der Arbeitsschutz unstreitig im Mai 2020 Verstöße gegen die damals geltende Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen festgestellt hat“, heißt es demnach in dem Urteil.