Der Ärzteverband Marburger Bund verlangt, dass hochprozentiger Alkohol künftig nur noch in lizenzierten Fachgeschäften verkauft werden darf. Supermärkte, Tankstellen und Kioske sollen nach dem Willen des Verbands keine Spirituosen mehr anbieten dürfen. Dies beschloss der Marburger Bund auf seiner Hauptversammlung in Hannover.
Gesundheitsrisiken als Argument
„Der Verkauf hochprozentiger alkoholischer Getränke soll ausschließlich in lizenzierten, spezialisierten Verkaufsstellen („Alkoholshops“) erfolgen“, zitierte die Nachrichtenagentur dpa aus dem Beschluss des Verbands. Der Lebensmittelhandel wäre von dieser Regelung direkt betroffen und müsste den Verkauf von Spirituosen einstellen.
Der Verband begründet seine Forderung mit Gesundheitsrisiken. Alkoholkonsum gehöre zu den größten vermeidbaren Gesundheitsrisiken in Deutschland, teilte der Marburger Bund mit. Besonders junge Menschen müssten besser geschützt werden. Früh etablierte Konsummuster erhöhten das Risiko für spätere Abhängigkeitserkrankungen sowie gesundheitliche und soziale Folgeschäden.
Vorbild Niederlande?
In manchen anderen Ländern Europas ist der Verkauf von Alkohol bereits deutlich stärker reglementiert. Die vom Marburger Bund geforderte Regelung beispielsweise existiert bereits in den Niederlanden. Dort dürfen grundsätzlich nur lizenzierte Spirituosenläden („slijterij“) hochprozentigen Alkohol verkaufen. Supermärkte sind auf den Verkauf von Wein, Bier und anderen Getränken mit einem Alkoholgehalt von unter 15 Prozent beschränkt. Die Supermarktkette Albert Heijn beispielsweise betreibt eine eigene Kette für den Verkauf von Hochprozentigem namens Gall & Gall.
Marburger Bund will auch begleitetes Trinken abschaffen
Deutlich weiter geht die gesetzliche Regelung in Schweden. In dem skandinavischen Land gibt es ein staatliches Verkaufsmonopol namens Systembolaget. Supermärkte sind auf den Verkauf von Schwachbier bis 3,5 Prozent beschränkt. Normales Bier, Spirituosen und Wein bekommt man im Systembolaget.
Der Marburger Bund unterstützt zudem die Pläne des Bundesfamilienministeriums, das sogenannte begleitete Trinken für Jugendliche ab 14 Jahren abzuschaffen. Das bedeutet, dass Jugendliche ab 14 Jahren bestimmte alkoholische Getränke trinken dürfen, wenn eine personensorgeberechtigte Person dabei ist – also meist Mutter oder Vater. Geregelt ist das im Jugendschutzgesetz.