Der BSI befürchtet eine höhere Sprituosensteuer bereits ab dem kommenden Jahr. Verbandsgeschäftsführerin Angelika Wiesgen-Pick schildert der Lebensmittel Praxis, dass die Details zurzeit im Bundesfinanzministerium ausgearbeitet und voraussichtlich bis Mitte Juli dem Bundestag übermittelt würden.
Aus BSI-Sicht sei eine einseitige Höherbesteuerung nur für Spirituosen unverhältnismäßig. Wie Wiesgen-Pick erläutert, würde die geplante stufenweise Steuererhöhung zwar nominell zu höheren Steuersätzen führen, jedoch nicht zu stabilen Mehreinnahmen. Denn die Steuerbasis schrumpfe kontinuierlich, wegen des Drucks auf die Preise und des strukturellen Absatzrückganges.
Unter höheren Steuern würden nach Angaben des Branchenverbands insbesondere mittelständische Spirituosenunternehmen und Brennereien leiden; in Deutschland werden 12.000 von ihnen gezählt.
Die Alkoholsteuer in Deutschland ist umgangssprachlich ein Sammelbegriff für mehrere Verbrauchsteuern auf alkoholische Getränke. Diese gehören zu den sogenannten „indirekten Steuern“, weil sie nicht direkt vom Verbraucher erhoben werden, sondern in den Preis eingerechnet sind. Es gibt beispielsweise die Biersteuer und die Schaumweinsteuer.
Für die Spirituosenindustrie ist die Alkoholsteuer im engeren Sinne relevant, die rechtlich bis 2017 als Branntweinsteuer bekannt war. Sie wird auf den reinen Alkoholgehalt erhoben und liegt aktuell bei rund 13 Euro je Liter reinen Alkohols. Für eine Literflasche Whiskey mit einem Alkoholgehalt von 42 Prozent fällt also Alkoholsteuer in Höhe von rund 5,50 Euro an. Hinzu kommt die Mehrwertsteuer.
Nach Berechnungen des BSI tragen Spirituosen mit einem Anteil von 4 Prozent am Alkohol-Pro-Kopf-Konsum bereits heute 70 Prozent des gesamten Alkoholsteueraufkommens. Eine weitere Belastung würde diese Schieflage nochmals erheblich verschärfen, warnt die BSI-Geschäftsführerin. Aus ihrer Sicht wirft das auch verfassungsrechtliche Fragen auf.