Smartstores Schleswig-Holstein erlaubt Sonntagsöffnung für personallose Supermärkte

Der Landtag in Schleswig-Holstein hat eine Gesetzesänderung beschlossen. Künftig dürfen personallose Supermärkte in kleinen Gemeinden auch sonntags öffnen. Die Gewerkschaft Verdi will rechtliche Schritte prüfen.

Montag, 11. Mai 2026, 10:12 Uhr
Manuel Glasfort (mit dpa)
Smartstores, welche zumindest zeitweise ohne Personal auskommen, sind gerade in ländlichen Gegenden im Kommen. Schleswig-Holstein erlaubt ihnen nun die Sonntagsöffnung. Bildquelle: Tante Enso/Enso eCommerce

Der Landtag in Schleswig-Holstein hat eine Änderung des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten beschlossen. Künftig dürfen personallose Supermärkte in Gemeinden mit bis zu 2.500 Einwohnern auch an Sonn- und Feiertagen öffnen. Die Koalitionsfraktionen von CDU und Grünen stimmten für die Gesetzesnovelle, FDP und SSW enthielten sich, die SPD lehnte sie ab. Das Gesetz soll voraussichtlich Anfang Juni in Kraft treten.

Madsen: Stärkung des ländlichen Raums

Die Regelung gilt für Kleinstsupermärkte ohne Personal mit maximal 350 Quadratmetern Verkaufsfläche. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums gibt es in Schleswig-Holstein inzwischen 15 solcher Supermärkte. Auch Markttreffs können laut Ministerium von der Regelung profitieren. Bislang war es nur in Tourismusorten an bestimmten Sonntagen dank der Bäderregelung möglich, Lebensmittel einzukaufen.

Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen (CDU) begründete die Gesetzesänderung mit der Stärkung des ländlichen Raums. „Das hektische Einkaufen samstagabends, die Frage, was montags auf dem Frühstückstisch landet, hat auf dem Lande dann ein Ende“, so der Minister. Die Erlaubnis zum Öffnen bleibe aber die Ausnahme, betonte Madsen. Es müsse weiterhin einen Unterschied zwischen Sonn- oder Feiertagen und Werktagen geben.

Handelsverband begrüßt Reform, Verdi droht mit Klage

Zusätzlich dürfen künftig landesweit auch Hofläden sonntags öffnen, wenn sie nahezu nur eigene landwirtschaftliche Erzeugnisse anbieten. In Gemeinden mit bis zu 2.500 Einwohnern muss das Sortiment zu 90 Prozent aus eigenen Erzeugnissen bestehen, in größeren Gemeinden gilt diese Einschränkung nicht.

Der Handelsverband Nord begrüßte die Reform. Angesichts notwendiger Investitionen für den Betrieb eines Ladens ohne Personal sei der Sonntag als Öffnungszeit unabdingbar, teilte der Verband mit. Die Gewerkschaft Verdi kritisierte die Gesetzesänderung hingegen scharf. „Die Sonntagsöffnung personalloser Supermärkte ist nur ein weiteres Einfallstor zur Aufweichung des verfassungsmäßigen Sonn- und Feiertagsschutzes und zugleich ein Schritt zur Vernichtung von Arbeitsplätzen im Handel“, äußerte Fachbereichsleiter Bert Stach. Die Gewerkschaft will rechtliche Schritte prüfen.

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