Verbraucherschutz Bundestag berät über Recht auf Reparatur

Die Bundesregierung will Hersteller von Elektrogeräten verpflichten, ihre Produkte während der üblichen Lebensdauer zu reparieren. Verbraucher, die ihr Gerät während der Gewährleistungsfrist reparieren lassen, sollen eine verlängerte Gewährleistung erhalten. Wirtschaftsvertreter warnen vor Rechtsunsicherheit und zusätzlicher Bürokratie.

Mittwoch, 20. Mai 2026, 11:00 Uhr
Theresa Kalmer (mit dpa)
Der Gesetzentwurf zum Recht auf Reparatur soll Hersteller künftig stärker in die Pflicht nehmen, defekte Geräte instand setzen zu lassen, statt sie auszutauschen. Bildquelle: Getty Images

Der Bundestag berät am Mittwochabend in erster Lesung über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Recht auf Reparatur. Mit der Reform will die Bundesregierung eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umsetzen – die Frist dafür läuft am 31. Juli ab. Der Entwurf stammt aus dem Bundesjustizministerium und sieht strengere Vorgaben für Hersteller vor.

Konkret sollen Hersteller von Waschmaschinen, Trocknern, Geschirrspülern, Kühlgeräten, Staubsaugern, Mobiltelefonen, Tablets, Druckern, Computern, E-Rollern, E-Bikes und weiteren Produkten verpflichtet werden, ihre Geräte während der üblichen Lebensdauer zu einem angemessenen Preis zu reparieren. Diese Pflicht gilt laut dem Entwurf unabhängig von der Dauer der Produktgarantie. Zudem müssen Hersteller ihre Geräte künftig so konstruieren, dass eine Reparatur möglich ist. Wer etwa einen Akku so verbaut, dass er sich nicht austauschen lässt, oder eine Reparatur durch Software verhindert, verstößt gegen die neuen Regeln. Käufer können in einem solchen Fall Gewährleistungsansprüche geltend machen.

Ein weiterer Anreiz soll Verbraucher dazu bewegen, defekte Geräte reparieren zu lassen statt sie durch neue zu ersetzen: Wer innerhalb der Gewährleistungsfrist auf ein Ersatzgerät verzichtet und stattdessen eine kostenfreie Reparatur wählt, erhält eine verlängerte Gewährleistung von drei statt zwei Jahren. „Reparieren ist besser als Wegwerfen“, sagte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD).

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) kritisierte den Entwurf bereits vor der noch ausstehenden Sachverständigenanhörung. „Unklare Formulierungen und Vorgaben, die in der Praxis kaum umsetzbar sind, würden zusätzliche Bürokratie, Rechtsunsicherheit und unnötige Belastungen schaffen“, teilte die Kammer mit. Viele Betriebe wüssten nicht, wie teuer eine Reparatur künftig sein dürfe und wie lange sie dauern könne. Diese Unsicherheiten bremsten nach Einschätzung der Kammer das Ziel, durch mehr Reparaturen Ressourcen zu schonen. Mit dem Reparaturbonus, den einige Städte und Bundesländer anbieten, hat der Gesetzentwurf nichts zu tun.

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