Im Erpressungsfall um vergiftete Babynahrung des Herstellers Hipp hat das Landesgericht Eisenstadt die Untersuchungshaft des Verdächtigen verlängert. Das Gericht begründete die Entscheidung mit Flucht-, Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr. Der 39-Jährige kündigte laut Gericht Berufung gegen die Haftverlängerung an.
Inzwischen auch Ermittlungen wegen Urkundenfälschung
Der Verdächtige, ein ehemaliger Mitarbeiter des bayerischen Babykost-Herstellers Hipp aus Pfaffenhofen, war Anfang Mai festgenommen worden. Die Ermittler werfen ihm vor, Gläschen mit Gift versetzt und in Supermärkten platziert zu haben. So wollte er seinen früheren Arbeitgeber erpressen. Der Rechtsanwalt des Beschuldigten wies die Vorwürfe bislang zurück.
Neben dem Verdacht der versuchten Erpressung und der versuchten schweren Körperverletzung ermitteln die Justizbehörden mittlerweile auch wegen mutmaßlicher Urkundenfälschung gegen den Mann. Er soll gefälschte Unterlagen für einen Kredit vorgelegt haben, wie die Justizbehörden mitteilten.
Staatsanwaltschaft Eisenstadt lässt Rattengift abgleichen
Die Ermittlungen dauern nach Angaben der Staatsanwaltschaft Eisenstadt an. Unter anderem soll nun untersucht werden, ob das Gift in den Gläschen mit dem Rattengift übereinstimmt, das Ermittler bei einer Hausdurchsuchung beim Verdächtigen sichergestellt hatten.
Insgesamt tauchten bislang fünf mit Rattengift versetzte Hipp-Gläschen auf: eines in der Nähe von Eisenstadt im Osten Österreichs, die übrigen in der Slowakei und in Tschechien. Das deutsche Sortiment war nach Angaben von Hipp nicht betroffen.