Verbraucherschutz Gericht stuft neue Milka-Tafeln als Mogelpackung ein

Das Landgericht Bremen hat die geschrumpften Milka-Schokoladentafeln mit 90 statt 100 Gramm als irreführend eingestuft. Mondelez darf die kleinere Packung nicht verkaufen, wenn zuvor die größere im Handel war. Der Richter sprach von einer „relativen Mogelpackung", weil Verbraucher den Unterschied kaum erkennen könnten. Konkrete ändern wird sich zunächst aber wenig.

Mittwoch, 13. Mai 2026, 10:53 Uhr
Manuel Glasfort (mit dpa)
Schlappe für Mondelez: Das Landgericht Bremen hat die neuen Tafeln als Mogelpackungen eingestuft. Bildquelle: Getty Images

Das Landgericht Bremen hat die neuen Milka-Schokoladentafeln mit 90 statt 100 Gramm Inhalt als irreführend eingestuft. Das Gericht gab damit einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg gegen den Hersteller Mondelez statt, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtete. 

Mondelez hatte das Gewicht vieler Milka-Sorten von 100 auf 90 Gramm verringert, die Verpackung dabei aber kaum verändert. Nach dem Urteil darf Mondelez die 90-Gramm-Packung nicht in den Handel bringen, wenn in den vier Monaten zuvor die 100-Gramm-Packung angeboten wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Mondelez kann Rechtsmittel einlegen.

Konkrete Konsequenzen hat das Urteil nach Angaben des Gerichts aber nicht, da die vier Monate seit der Umstellung der Packungsgröße bereits um seien. Es bestehe daher keine direkte Verpflichtung, an den bereits im Handel befindlichen Tafeln noch etwas zu ändern, sagte ein Sprecher des Gerichts. „Das hat keine direkten Konsequenzen.“ Bedeutung habe das Urteil aber für künftige Fälle. Denn es bestehe Wiederholungsgefahr.

Mondelez will sich Urteilsbegründung anschauen

„Wir nehmen die heutige Entscheidung des Gerichts zur Kenntnis und ernst und schauen uns die Urteilsbegründung des Gerichts jetzt im Detail an“, teilte Mondelez nach der Entscheidung mit. „Unabhängig davon werden wir weiter daran arbeiten, unsere Kommunikation klar zu gestalten. Unser Anspruch war und ist es, transparent, umfassend und verantwortungsvoll mit allen zu kommunizieren, die unsere Produkte kaufen und genießen.“ 

Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte wegen unlauteren Wettbewerbs geklagt. Sie argumentierte, die neue Tafel sei lediglich einen Millimeter dünner, und das Design der Verpackung sei nahezu identisch geblieben – das geringere Gewicht falle Verbrauchern daher nicht auf. Bereits bei der mündlichen Verhandlung drei Wochen zuvor hatte der Vorsitzende Richter die Packung laut der Mitteilung als „relative Mogelpackung“ bezeichnet: „Der Verbraucher erkennt keinen Unterschied.“

Mondelez wies die Vorwürfe zufolge zurück. Das Gewicht sei klar auf der Verpackung zu erkennen und sowohl auf der Vorder- als auch auf der Rückseite angegeben. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 12 O 118/25.

Auch der Hersteller von Ritter Sport war kürzlich wegen kleinerer Packungsgrößen ins Visier der Verbraucherzentrale geraten.

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