Urteil aus Karlsruhe Gericht bestätigt Werkvertragsverbot in der Fleischindustrie

Das Bundesverfassungsgericht weist eine Klage gegen das Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in Schlachthöfen ab. Die Richter sehen den Arbeits- und Gesundheitsschutz höher gewichtet als die Berufsfreiheit der Betriebe. Die Gewerkschaften begrüßen das Urteil als Signal gegen systematische Ausbeutung.

Mittwoch, 15. April 2026, 14:32 Uhr
Manuel Glasfort (mit dpa)
In Schlachthöfen wurde lange intensiv von Werkverträgen Gebrauch gemacht. Damit ist es vorbei – und das zu Recht, wie das Bundesverfassungsgericht jetzt urteilte. Bildquelle: Getty Images

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage gegen das Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischindustrie abgewiesen. Ein Unternehmen, das Schweineköpfe zerlegt, hatte sich gegen die in der Corona-Pandemie verschärften Vorschriften gewandt und sah sich in seiner Berufsfreiheit verletzt, wie das Gericht mitteilte.

Der Erste Senat wies die Verfassungsbeschwerde bereits am 27. Januar zurück, wie aus einem nun veröffentlichten Beschluss hervorgeht. Die Richter halten das Werkvertragsverbot für vereinbar mit der Berufsfreiheit der betroffenen Betriebe. „Dem moderaten Eingriff in deren Berufsfreiheit stehen vom Gesetzgeber vertretbar gewichtete, hochrangige Belange des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gegenüber, die in der Gesamtabwägung überwiegen“, urteilten die Richter. Zudem betonte das Gericht: „Einen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, ausschließlich von seinen Arbeitskräften zu profitieren, sich aber nicht mit den aus einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis resultierenden Herausforderungen auseinandersetzen zu müssen, gibt es nicht.“

Die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD hatte im ersten Jahr der Pandemie auf große Corona-Ausbrüche in Schlachthöfen reagiert und strengere Vorschriften erlassen. Seitdem dürfen in Fleischbetrieben in der Regel nur direkt angestellte Mitarbeiter Tiere schlachten, zerlegen und das Fleisch verarbeiten. Leiharbeit und Werkverträge im Kerngeschäft sind verboten. Bei Leiharbeit ist ein Arbeitnehmer bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt und wird vorübergehend an andere Unternehmen ausgeliehen. Bei Werkverträgen verpflichtet sich der Auftragnehmer, ein bestimmtes Arbeitsergebnis herzustellen.

Gewerkschaft NGG lobt Stärkung der Arbeitnehmer

Der Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, Guido Zeitler, begrüßte die Entscheidung. „Mit Einführung dieser Regelung wurden ehemalige Werkvertragsbeschäftigte in direkte Arbeitsverhältnisse übernommen“, sagte er. „Das stärkt nicht nur ihre individuelle Position, sondern verbessert auch die Kontrollmöglichkeiten staatlicher Behörden erheblich.“ Der Deutsche Gewerkschaftsbund sieht die Entscheidung als Bestätigung dafür, dass der Gesetzgeber gegen systematische Ausbeutung vorgehen darf. Das Urteil setze Maßstäbe auch über die Fleischwirtschaft hinaus.

Der Verband der Fleischwirtschaft erklärte nach der Entscheidung, diese sei vor allem eine Bestätigung einer Entwicklung, die in der Branche längst vollzogen sei. „Der Einsatz von Werkverträgen im Kernbereich wurde bereits vor Jahren in der Breite beendet“, teilte der Verband mit. Es ist nicht das erste Mal, dass sich das Bundesverfassungsgericht zu den verschärften Regeln äußert. Ende 2020 hatte das Gericht bereits mehrere Eilanträge von betroffenen Firmen abgewiesen.

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