Der Bundesrat hat am 6. März 2026 dem Kritis-Dachgesetz zugestimmt. Das Gesetz soll die Widerstandsfähigkeit kritischer Anlagen stärken und europäische Vorgaben umsetzen. Die Länder übten in einer begleitenden Entschließung jedoch Kritik an mehreren Regelungen, wie der Bundesrat mitteilte.
Die Länder bemängeln, dass der Schwellenwert für kritische Infrastruktur nicht auf 150.000 versorgte Einwohner abgesenkt wurde. Dadurch blieben zahlreiche wichtige Infrastruktureinrichtungen unerfasst, insbesondere in ländlichen Räumen. Auch die Öffnungsklausel, die es den Ländern ermöglicht, weitere kritische Anlagen zu identifizieren, berge Unklarheiten.
Das Gesetz verpflichtet Unternehmen in zehn strategisch wichtigen Sektoren zu einem besseren physischen Schutz ihrer Anlagen. Dazu zählen die Bereiche Energie, Ernährung, Wasser, Gesundheit, Transport und Verkehr. Grundsätzlich gelten Einrichtungen als kritisch, die mehr als 500.000 Personen versorgen. Das Bundesinnenministerium soll die konkreten Kriterien per Rechtsverordnung festschreiben. Staatliche Stellen sollen für die einzelnen kritischen Dienstleistungen Risikoanalysen erstellen, die als Grundlage für Risikobewertungen und Resilienzpläne der Betreiber dienen. Die Betreiber müssen zudem Vorfälle melden.
Ernährungsindustrie fürchtet Flickenteppich
Die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie begrüßt, dass erstmals bundeseinheitliche Rahmenregelungen für den physischen Schutz kritischer Infrastrukturen geschaffen werden. Die Ernährungsindustrie sei als zentraler Teil der Lebensmittelwertschöpfungskette selbst ein wesentlicher Bestandteil der kritischen Infrastruktur in Deutschland, teilte der Verband mit. „Die Zustimmung des Bundesrates zum Kritis-Dachgesetz ist ein wichtiger Schritt für mehr Klarheit beim Schutz kritischer Infrastrukturen“, zitierte der Verband seine Geschäftsführerin Kim Cheng in der Mitteilung.
Positiv sei, dass der Schwellenwert von 500.000 versorgten Einwohnern nicht pauschal abgesenkt wurde. Die zusätzliche Einstufungskompetenz der Länder sehe man jedoch skeptisch. „Hier droht ein Flickenteppich unterschiedlicher Kriterien, der für Unternehmen zusätzliche Rechtsunsicherheit und bürokratischen Aufwand schafft“, so Cheng.
Der Verband fordert eine praxisnahe und verhältnismäßige Umsetzung der neuen Anforderungen. Dafür müsse dringend die nationale Risikoanalyse vorgelegt werden, damit Unternehmen klare Orientierungshilfen für ihre Vorbereitung erhielten.
In der Ernährungsindustrie erwirtschaften laut BVE knapp 6.000 Betriebe einen jährlichen Umsatz von 232,7 Milliarden Euro. Mit rund 658.000 Beschäftigten ist die Branche bei den Beschäftigtenzahlen der viertgrößte Industriezweig Deutschlands.
