EU-Kommission So viele gefährliche Non-Food-Produkte wie noch nie

Die Europäische Kommission hat heute den Safety Gate Report 2025 zu gefährlichen Non-Food-Produkten veröffentlicht. Demnach wurden 2025 mit 4.671 Warnmeldungen so viele wie nie zuvor im 2003 eingeführten System erfasst. Der TÜV-Verband schlägt nun Alarm.

Freitag, 06. März 2026, 10:30 Uhr
Thomas Klaus
Hohe Anforderungen an Spielzeug: Aber diese werden genau so wie die Erwartungen der Eltern längst nicht immer erfüllt. Bildquelle: Getty Images

Mit 4.671 Warnmeldungen wurden 2025 so viele Warnmeldungen im Safety-Gate-System registriert wie noch nie seit Bestehen dieses europäischen Schnellwarnsystems der Europäischen Kommission, welches seit 2003 existiert. Über Safety Gate melden Behörden gefährliche Non-Food-Produkte und koordinieren Maßnahmen zum Schutz von Verbrauchern. 

Kosmetika am häufigsten betroffen

4.671 Warnmeldungen entsprechen einem Anstieg um 13 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (2024: 4.137). Zu den Warnmeldungen wurden insgesamt 5.794 Folgemaßnahmen, darunter die Entfernung von Online-Angeboten, Marktrücknahmen oder Rückrufe, gemeldet. Am häufigsten betrafen die Warnmeldungen Kosmetika (36 Prozent). Mit 16 Prozent war Spielzeug die zweithäufigste Produktgruppe unter den Warnmeldungen, gefolgt von elektrischen Geräten und Ausrüstung (11 Prozent). Als häufigster Auslöser werden Gesundheitsrisiken durch gefährliche Chemikalien genannt (53 Prozent), im Anschluss  Verletzungsrisiken (14 Prozent) und Erstickungsgefahr (9 Prozent).

TÜV rückt Spielzeug besonders in den Fokus

„Das Rekordniveau bei den Warnmeldungen ist alarmierend, denn hinter jeder Warnmeldung steht ein Produkt, das nicht in die Hände von Verbrauchern gehört.“ Das sagte Johannes Kröhnert, Leiter des Brüsseler Büros des TÜV-Verbands. „Umso alarmierender ist, dass Safety Gate nur die behördlich entdeckten Fälle abbildet. Die Dunkelziffer potenziell gefährlicher, nicht EU-konformer Ware liegt um ein Vielfaches höher.“

Besonders in den Mittelpunkt rückte Kröhnert die Anforderungen an Spielzeug. Die seien aus gutem Grund besonders hoch: Kinder nehmen Produkte in den Mund, kauen daran und spielen oft unbeaufsichtigt. Wenn sich Teile lösen oder abbrechen, kann das schnell zu Erstickungs- und Verletzungsgefahren führen. Kröhnert: „Eltern erwarten zu Recht, dass Spielwaren im europäischen Handel strengen Sicherheitsanforderungen entsprechen und keine Gesundheitsrisiken bergen. Der Safety Gate Report 2025 zeigt jedoch, dass diese Erwartung nicht in jedem Fall erfüllt wird.“

TÜV-Kritik an Produktregulierung und Marktüberwachung

Ein wachsendes Problem ist aus TÜV-Sicht, dass viele gefährliche Produkte über internationale Online-Plattformen verkauft würden. Gerade dort könnten Anbieter europäische Sicherheitsanforderungen und behördliche Kontrollen leichter umgehen. Zudem könnten Verbraucher am Bildschirm nicht auf den ersten Blick erkennen, ob ein Spielzeug sicher sei.

Der TÜV hält die derzeitige Produktregulierung und Marktüberwachung für nicht effektiv genug.

Hintergrund: Im EU-Binnenmarkt gelten einheitliche gesetzliche Anforderungen für Verbraucherprodukte, festgelegt etwa durch die Spielzeugrichtlinie, die Niederspannungsrichtlinie oder die Allgemeine Produktsicherheitsrichtlinie. Hersteller und Importeure von Spielwaren oder Elektronikprodukten müssen eine so genannte Herstellerselbsterklärung abgeben und auf dem Produkt selbst oder der Verpackung das CE-Kennzeichen anbringen. Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, dass das Produkt den einschlägigen EU-Vorschriften entspricht. Bei vielen Verbraucherprodukten ist in der Regel keine unabhängige Prüfung erforderlich.

Gerade Importe über Online-Plattformen kontrollbedürftig

Die CE-Kennzeichnung richtet sich in erster Linie an die Behörden und hat für Verbraucher eine nur eingeschränkte Aussagekraft. „Gefährliche Produkte werden häufig nur zufällig entdeckt“, kritisierte Kröhnert. Er fügte hinzu: „Wir brauchen eine Marktüberwachung, die EU-weit wirksamer, koordinierter und digitaler aufgestellt ist, mit mehr Kontrollen und einer engeren Verzahnung von Marktüberwachung und Zoll, gerade bei Importen über Online-Plattformen.“

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