Markenrechtsstreit Ritter Sport droht Niederlage im Streit um quadratischen Haferriegel

Der Schokoladenhersteller Ritter Sport sieht seine geschützte quadratische Marke bedroht und zieht gegen die Mannheimer Firma Wacker vor Gericht. Aktuell sieht Ritter Sport einer Niederlage entgegen. Das Landgericht Stuttgart rät zu einem Vergleich, um einen jahrelangen Rechtsstreit zu vermeiden.

Dienstag, 18. November 2025, 14:15 Uhr
Lea Pichler (mit dpa)
Nach der bisher bekannten Einschätzung der zuständigen Kammer des Landgerichts Stuttgart liegt keine Verwechslungsgefahr zwischen den Produkten von Ritter Sport und der Marke Monnemer Quadrat Bio. Bildquelle: Wacker/Ritter Sport

Der Schokoladenhersteller Ritter Sport droht im Rechtsstreit um einen quadratischen Haferriegel eine Niederlage vor dem Landgericht Stuttgart. Die zuständige Kammer tendiert nach einer Verhandlung am Dienstag dazu, die Klage abzuweisen. Weder eine Verwechslungsgefahr noch Rufausbeutung liege vor, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Kochendörfer. Die Argumentation der Beklagtenseite überzeuge zum jetzigen Zeitpunkt mehr.

Ritter Sport aus Waldenbuch hatte die Mannheimer Firma Wacker verklagt. Das Unternehmen sieht durch den Riegel „Monnemer Quadrat Bio“ seine seit 1996 geschützte dreidimensionale Marke bedroht. Ritter Sport fordert, dass Wacker die Verpackung nicht weiter nutzen und bereits ausgelieferte Ware zurückrufen soll. Die Verpackungsform sei eine der bekanntesten Marken Deutschlands und zentrales Wiedererkennungsmerkmal von Ritter Sport, teilte eine Sprecherin mit. Problematisch sei neben der Verpackung auch die Verwendung des Wortes „Quadrat“ im Produktnamen.

Wacker hatte das Produkt vor rund einem Jahr auf den Markt gebracht. Das Unternehmen beschäftigt rund 30 Mitarbeiter. Die Verpackung des quadratischen Haferriegels ist nach eigenen Angaben von der Mannheimer Innenstadt inspiriert, die in Quadraten angeordnet ist. Sie erinnert aber auch an die quadratische Ritter-Sport-Tafel, ist allerdings kleiner als die klassische 100-Gramm-Version und hat längere Seitenlaschen.

Wacker weist Vorwurf der Verwechslungsgefahr zurück

Wacker weist die Vorwürfe zurück. Der Haferriegel unterscheide sich grundlegend von klassischer Tafelschokolade, teilte Anwältin Tamara Moll mit. „Es handelt sich nicht nur um verschiedene Warenarten, sondern auch um unterschiedliche Zielgruppen und Konsumanlässe“, zitierte das Unternehmen die Anwältin. Es bestehe keine Verwechslungsgefahr. Man habe zudem Alternativen angeboten, etwa leicht abgeänderte Formen, sei aber dennoch verklagt worden.

Richter Kochendörfer rief die beiden Parteien zu einem Vergleich auf. Egal, wie die Kammer entscheide, werde die Gegenseite in Berufung gehen, sagte er. Der Rechtsstreit könnte sich über Jahre ziehen. Vielleicht ließe sich bei der Gestaltung der Verpackung eine Lösung finden, um das abzuwenden. Der Anwalt von Ritter Sport, Andreas Schabenberger, kündigte an, den Rechtsstreit fortzusetzen, falls Wacker an der quadratischen Form festhalte. Im Fall einer Unterlassung wäre man aber bereit, zum Beispiel auf Schadenersatz zu verzichten.

Wacker-Geschäftsführer Matteo Wacker sagte, man wolle keinen langen Rechtsstreit führen. „Die Kammer ist auf unserer Seite“, so der Geschäftsführer. Man wolle zwar keinen langen Rechtsstreit führen. Es widerstrebe ihm aber sehr, einen Vergleich zu schließen, der das Produkt komplett verändere – nur, um den Streit schnell zu beenden. Man werde darüber in Ruhe beraten.

Zeit, sich zu einigen, haben die Parteien bis zum 13. Januar. Dann will das Landgericht seine Entscheidung verkünden. Ritter Sport hatte bereits in früheren Fällen – etwa im langjährigen Verfahren gegen Milka – seine Formmarke erfolgreich durchgesetzt.

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