Streit um „Immunkraft“-Saft Foodwatch bringt Voelkel gerichtliche Schlappe bei

Das Landgericht Lüneburg untersagt dem Safthersteller Voelkel, seinen Multifruchtsaft „bioC" unter dem Namen „Immunkraft“ zu verkaufen. Die Richter werten die Bezeichnung als unzulässige gesundheitsbezogene Angabe. Geklagt hatte die Verbraucherorganisation Foodwatch, die auch auf den hohen Zuckergehalt des Getränks hinweist.

Dienstag, 18. November 2025, 10:07 Uhr
Lea Pichler (mit dpa)
Safthersteller Voelkel hat vor Gericht eine Niederlage kassiert. Der Streit mit der Verbraucherorganisation Foodwatch drehte sich um die Bezeichnung „Immunkraft“ für einen Saft. Bildquelle: Getty Images

Das Landgericht Lüneburg hat dem Safthersteller Voelkel untersagt, seinen Multifruchtsaft „bioC“ mit der Bezeichnung „Immunkraft“ zu verkaufen. Die siebte Zivilkammer wertete den Namen als unzulässige gesundheitsbezogene Angabe, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Das Urteil vom 13. November ist noch nicht rechtskräftig. Für eine mögliche Berufung wäre das Oberlandesgericht Celle zuständig.

Irreführendes Werbeversprechen

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass Verbraucher den Begriff so verstehen könnten, das Immunsystem werde besonders unterstützt oder gefördert. Zulässig sei laut EU-Vorgaben lediglich der Hinweis, dass bestimmte Vitamine „zu einer normalen Funktion des Immunsystems beitragen“, erklärte die Sprecherin. „Immunkraft“ gehe über diese Wirkung hinaus.

Geklagt hatte die Verbraucherorganisation Foodwatch. Diese wertete das Urteil als „Dämpfer für die Immun-Werbewelle im Supermarkt“. „Vitamine sind kein Freifahrtschein für Wunderversprechen – vor allem nicht bei Zuckerbomben“, sagte Rauna Bindewald von Foodwatch. 

Voelkel kündigt Berufung an

Voelkel wies die Vorwürfe zurück. „Immunkraft sagt unserer Meinung nach nicht mehr aus als ,für ein kräftiges Immunsystem’. Denn ein normales Immunsystem ist kräftig“, erklärte das Unternehmen. Der Begriff diene der Orientierung der Verbraucher am Regal. Außerdem werde dem Saft kein Zucker zugesetzt, es handele sich um ein reines Naturprodukt. Das Unternehmen kündigte an, innerhalb der Frist von einem Monat Stellung zu beziehen und in Berufung zu gehen. Bis zur Entscheidung der nächsten Instanz müsse das Etikett nicht geändert werden.

Voelkel bezeichnet sich selbst als Deutschlands Nummer-eins-Biosafthersteller. Das vergangene Geschäftsjahr sei mit einem Umsatz von rund 140 Millionen Euro das erfolgreichste der fast 90-jährigen Unternehmensgeschichte gewesen, teilte das Unternehmen mit. Den größten Anteil am Wachstum habe zuletzt die Produktkategorie Ingwershots gehabt.

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