Gentechnik-Deregulierung Neues Gutachten warnt vor Haftungsrisiken für Lebensmittelhersteller

Die geplante Deregulierung der Gentechnik in der Europäischen Union könnte erhebliche Haftungsrisiken für die Lebensmittelwirtschaft mit sich bringen. Das soll ein neues Rechtsgutachten der Kanzlei GGSC im Auftrag des Verbandes Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG) belegen. 

Dienstag, 14. Januar 2025, 11:07 Uhr
Julia Krone
Artikelbild Neues Gutachten warnt vor Haftungsrisiken für Lebensmittelhersteller
Bildquelle: Getty Images

Die Deregulierung der Gentechnik in der EU könnte die Haftungsrisiken von Biotechnologie-Firmen auf Lebensmittelunternehmen verlagern. Ein neues Rechtsgutachten der Berliner Kanzlei GGSC im Auftrag des Verbandes Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG) warnt vor fehlenden Versicherungen für Gentechnik-Risiken. Besonders problematisch sei die mangelnde Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel.

Keine Versicherung deckt Gentechnik-Risiken ab

Nach den Plänen der EU-Kommission sollen Biotechnologie-Unternehmen künftig für die meisten neuen Gentechnik-Produkte keine Risikobewertung mehr durchführen müssen, so die Darstellung des VLOG.  Stattdessen würden Lebensmittelunternehmen für die Sicherheit ihrer Produkte haften - auch für solche, die mit neuer Gentechnik hergestellt worden seien. Erschwerend kommt laut VLOG hinzu, dass es keine Versicherungen gibt, die Gentechnik-Risiken abdecken würden.

Besonders problematisch ist laut dem Gutachten, dass viele Produkte der neuen Gentechnik künftig unter die Novel-Food-Verordnung fallen sollen. Es wird behauptet: Weil die EU-Kommission jedoch nur eine Kennzeichnung für Saatgut vorsieht und nicht für Lebensmittel, könnten Lebensmittelunternehmen oft nicht erkennen, ob sie ein Produkt der neuen Gentechnik in Verkehr bringen. Dies könnte zu unwissentlichen Verstößen gegen die Novel-Food-Verordnung führen.

VLOG fordert verpflichtenden Haftungsfonds

Der VLOG fordert daher einen verpflichtenden Haftungsfonds, in den alle Hersteller neuer Gentechnik-Pflanzen einzahlen müssen. Zudem müssten Risikoprüfung und durchgehende Kennzeichnung für alle Arten von Gentechnik-Erzeugnissen verpflichtend bleiben. Der aktuelle Vorschlag der polnischen EU-Ratspräsidentschaft löse diese Probleme nicht, so der Verband.

Die Lebensmittelunternehmen stehen nach Auffassung des Verbandes vor der zusätzlichen Herausforderung, dass Haftungsansprüche gegenüber den Entwicklern der Gentechnik-Produkte oft schwer durchsetzbar sein könnten. Dies gelte besonders bei Biotechnologie-Unternehmen im Ausland oder solchen mit geringem Vermögen.

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