Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat den geplanten lockereren Gentechnik-Vorgaben in der EU zugestimmt. 59 Abgeordnete stimmten für die Einigung, die Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments im Dezember gefunden hatten, 24 stimmten dagegen, zwei enthielten sich.
Die Einigung sieht vor, dass es künftig zwei Kategorien von Gentechnik geben soll. Gentechnisch veränderte Lebensmittel, bei denen weniger gravierende Eingriffe vorgenommen wurden, sollen auch ohne spezielle Prüfung und ohne Kennzeichnung in den Supermarkt gelangen. Wenn größere Eingriffe in das Erbgut vorgenommen wurden, gelten weiterhin deutlich strengere Auflagen.
Verbraucher können künftig nicht mehr auf den ersten Blick erkennen, ob sie durch moderne Gentechnikverfahren wie die Genschere Crispr/Cas veränderte Lebensmittel essen. Neue Sorten unterliegen aber weiter der gesetzlich geregelten Sortenprüfung und -zulassung.
Viele Forscher sehen Potenzial in den neuen Regeln. So besteht die Hoffnung, etwa eine Weizensorte zu entwickeln, die gegen die Pilzkrankheit Mehltau resistent ist. Auch stressresistente Maispflanzen oder allergenfreie Erdnüsse sind denkbar. Befürworter hoffen zudem, dass widerstandsfähige Pflanzen in der Klimakrise helfen und Hunger lindern. Zudem erwarten Befürworter, dass europäische Landwirte wettbewerbsfähiger werden.
Bundesumweltminister Schneider kritisiert Entscheidung
Die geplanten Lockerungen sind umstritten. Unter anderem werden wirtschaftliche Folgen für Landwirte befürchtet. Bundesumweltminister Casten Schneider von der SPD hatte die Entscheidung im Dezember als schweren Fehler bezeichnet. Gentechnikfreie Landwirtschaft müsse möglich und bezahlbar bleiben. „Es brauche Lieferketten, die sicherstellten, dass gentechnisch veränderte von gentechnikfreien Pflanzen und Produkten unterscheidbar seien“, sagte der Minister.
Bevor die neuen Vorgaben in Kraft treten können, müssen noch Mehrheiten im Europaparlament und innerhalb der EU-Staaten zustimmen. Da es bereits einen informell ausgehandelten Kompromiss zwischen den Institutionen gibt, ist das normalerweise Formsache.