EU-Waldschutzgesetz Ernährungsindustrie widerspricht Minister Özdemir

Bundesagrarminister Cem Özdemir (Foto) kritisiert die zusätzlichen Änderungswünsche der EVP-Fraktion zum Waldschutzgesetz. Die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie fordert hingegen gegenüber der Lebensmittel Praxis zügige Verhandlungen zwischen den EU-Institutionen, um Klarheit über den Anwendungszeitraum für die Unternehmen zu schaffen. 

Montag, 18. November 2024, 12:20 Uhr
Theresa Kalmer (mit dpa)
EU-Entwaldungsgesetz: Özdemir
In Brüssel ist Streit um ein Waldschutzgesetz entbrannt. Der Grünen-Politiker Özdemir nutzt das im beginnenden Wahlkampf für scharfe Attacken gegen die Konkurrenz. Bildquelle: Stefan Kaminski

Die Europäische Union verschiebt die Einführung des EU-Waldschutzgesetzes. Das EU-Parlament hat vergangene Woche einer Verschiebung des Anwendungsstarts um zwölf Monate zugestimmt. Bundesagrarminister Cem Özdemir kritisiert zusätzliche inhaltliche Änderungsanträge des Mitte-Rechts-Bündnisses EVP (Europäische Volkspartei).

EVP-Fraktion will Liste von Nicht-Risiko-Ländern

„Das ist doch ein Unding, dass wir im November nicht wissen, was im Januar Fakt ist“, sagte Özdemir am Rande eines Treffens mit seinen EU-Amtskolleginnen und -kollegen in Brüssel. Die EVP, der auch CDU und CSU angehören, fordert die Einführung einer Kategorie von sogenannten Nicht-Risiko-Ländern. Für Produkte aus diesen Ländern sollen deutlich weniger strenge Regeln gelten.

Das EU-Waldschutzgesetz soll den Verkauf von Produkten wie Kaffee, Holz, Soja, Kakao und Palmöl in der EU nur noch dann erlauben, wenn dafür nach 2020 keine Wälder gerodet wurden. Unternehmen müssen dafür eine Sorgfaltserklärung abgeben. Bei Verstößen drohen Strafen von mindestens vier Prozent des Jahresumsatzes in der EU.

Ernährungsindustrie unterstützt verzögerten Start

Die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) begrüßt die Verschiebung des Anwendungsstarts. „Die deutsche Ernährungsindustrie bekennt sich zum Schutz der Wälder und zur Eindämmung der globalen Entwaldung“, teilte Geschäftsführer Olivier Kölsch der LP mit. Die Ernährungsindustrie fordere nun jedoch zügige Verhandlungen zwischen den EU-Institutionen, damit „schnellstmöglich Rechtssicherheit und Klarheit zum Anwendungstermin für die Unternehmen“ herrschen. „Wenn darüber hinaus ein Konsens zu inhaltlichen Verbesserungen für eine einfachere Umsetzung erzielt werden kann, dann sollte diese Möglichkeit genutzt werden“, so Kölsch weiter.

Nach der geplanten Verschiebung soll das Gesetz am 30. Dezember 2025 für Großunternehmen und am 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen in Kraft treten. Zuvor hatte es vehemente Kritik aus der Wirtschaft gegeben. Die Verschiebung soll Firmen mehr Zeit geben, die neuen Regeln einhalten zu können.

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