Das Europaparlament hat sich für eine Verschiebung des neuen EU-Waldschutzgesetzes ausgesprochen. Die Abgeordneten stimmten zudem für weitere Änderungen an dem bereits beschlossenen Vorhaben, wie das Parlament mitteilte. Die EU-Kommission hatte die Verschiebung Anfang Oktober nach Druck aus der Wirtschaft vorgeschlagen.
Umweltschützer warnen vor Abholzung
Nach den Plänen sollen künftig Produkte wie Kaffee, Holz, Soja, Kakao und Palmöl in der EU nur noch dann verkauft werden dürfen, wenn dafür nach 2020 keine Wälder gerodet wurden. Die Unternehmen müssen dafür eine Sorgfaltserklärung abgeben. Bei Verstößen drohen Strafen von mindestens vier Prozent des EU-Jahresumsatzes. Mit dem Gesetz will die EU insbesondere die Abholzung des Regenwaldes im südamerikanischen Amazonasgebiet eindämmen.
Das Parlament nahm Änderungsanträge des Mitte-Rechts-Bündnis EVP an, dem auch CDU und CSU angehören. Diese sehen unter anderem die Einführung einer Kategorie von sogenannten Nicht-Risiko-Ländern vor. Für Produkte aus diesen Ländern sollen deutlich weniger strenge Regeln gelten. Umweltschützer warnen, dass diese Regelung ein Schlupfloch für umweltschädliche Abholzung schaffen könnte.
EU-Staaten müssen neu verhandeln
Nach der geforderten Verschiebung würde das Gesetz für Großunternehmen am 30. Dezember 2025 und für Kleinst- und Kleinunternehmen am 30. Juni 2026 in Kraft treten. Die EU-Staaten hatten sich ebenfalls für eine Verschiebung um ein Jahr ausgesprochen. Da das Parlament nun aber auch inhaltliche Änderungen beschlossen hat, muss das Gesetz neu verhandelt werden. Falls keine rechtzeitige Einigung zustande kommt, könnte das Gesetz wie ursprünglich geplant bereits ab 2025 gelten. Dies würde Unternehmen, die mit einer Verschiebung gerechnet hatten, vor große Probleme stellen.
Abstimmung mit technischen Problemen
Die Abstimmung wurde von technischen Schwierigkeiten überschattet. Mehrere Abgeordnete beklagten, dass ihre Wahlmaschinen nicht richtig funktioniert hätten. Parlamentspräsidentin Roberta Metsola entschied sich gegen eine Wiederholung der Abstimmung.
Auf die Frage, ob das Parlament mit Sicherheit ausschließen könne, dass einzelne Änderungsvorschläge nur wegen der technischen Schwierigkeiten eine Mehrheit bekommen haben, erklärte das Parlament: Die zuständigen Dienststellen des Parlaments täten ihr Möglichstes, um die Ursache des technischen Problems zu ermitteln und die namentliche Abstimmung mit der Anwesenheit der Abgeordneten abzugleichen.