Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass EU-Mitgliedstaaten die Verwendung von Begriffen wie „Steak“ oder „Wurst“ für pflanzliche Produkte nicht generell verbieten dürfen, sofern die Zutaten auf den Etiketten klar angegeben sind. Dies teilte der Gerichtshof mit.
Vier Organisationen hatten geklagt
Das Urteil bezieht sich auf einen Fall in Frankreich. Dort hatte die Regierung ein Dekret erlassen: Es hatte das Verwenden solcher Begriffe für verarbeitete Produkte mit pflanzlichen Proteinen untersagt. Vier Organisationen aus dem vegetarischen und pflanzlichen Produktsektor, darunter die European Vegetarian Union und Beyond Meat, hatten daraufhin geklagt.
Der EuGH stellte jetzt klar: Das EU-Recht stellt eine widerlegbare Vermutung auf. Demnach schützen die gemäß der Verordnung Nr. 1169/2011 bereitgestellten Informationen die Verbraucher angemessen. Dies gelte auch dann, wenn Hersteller die einzige Komponente oder Zutat, die Verbraucher in einem Lebensmittel mit einem üblichen Namen erwarten könnten, vollständig ersetzt haben.
Nationale Behörden in ihrem Handeln nicht eingeschränkt
Das Gericht betonte, dass ein Mitgliedstaat zwar eine rechtliche Bezeichnung für ein bestimmtes Lebensmittel festlegen kann. Jedoch dürfe ein Staat, der keine solche rechtliche Bezeichnung festgelegt hat, Herstellern von Lebensmitteln auf Basis pflanzlicher Proteine nicht durch ein allgemeines und abstraktes Verbot untersagen, übliche Namen oder beschreibende Bezeichnungen zu verwenden.
Der EuGH wies darauf hin, dass nationale Behörden weiterhin gegen Lebensmittelunternehmen vorgehen können. Dies gelte, wenn sie der Ansicht sind, dass die spezifischen Verkaufs- oder Werbemodalitäten für ein Lebensmittel den Verbraucher irreführen.
Urteil könnte weitreichende Auswirkungen haben
Zudem urteilte das Gericht, dass die im EU-Recht vorgesehene Harmonisierung es einem Mitgliedstaat verbietet, nationale Maßnahmen zu erlassen. Diese Maßnahmen dürften keine Schwellenwerte für pflanzliche Proteine festlegen, unterhalb derer die Verwendung von Begriffen aus dem Metzgerei- und Wurstwarenbereich für Lebensmittel mit pflanzlichen Proteinen erlaubt bleibt.
Das Urteil des EuGH stärkt die Position von Herstellern pflanzlicher Alternativprodukte. Es könnte nach Einschätzung von Marktbeobachtern weitreichende Auswirkungen auf die Kennzeichnung und Vermarktung solcher Produkte in der EU haben.