Rechtsanwältin Marion Rodine von der Kanzlei Runkel Rechtsanwälte wurde am 11. Januar 2023 vom zuständigen Amtsgericht Köln zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Sie sei gegenwärtig damit befasst, sich einen Überblick über die wirtschaftliche Ausgangssituation zu verschaffen und werde alle ihr zur Verfügung stehenden Sanierungsoptionen überprüfen, heißt es in der Stellungnahme auf Anfrage. Es handele sich um ein fremdverwaltetes (vorläufiges) Insolvenzverfahren, auch Regelinsolvenz genannt. Im Zuge dessen spricht die vorläufige Insolvenzverwalterin mit allen wesentlichen Beteiligten. Es sei beabsichtigt, einen Investor für das Unternehmen zu finden, ein entsprechender Investorenprozess sei angestoßen. Die rund 100 Mitarbeiter erhalten für drei Monate Insolvenzgeld der Agentur für Arbeit.
Zwar werde die Prüfung noch einige Zeit in Anspruch nehmen, es sei jedoch bereits jetzt ersichtlich, dass verschiedene externe Faktoren, vor allem bedingt durch die Corona-Pandemie, den Ukraine-Krieg und die Inflation, zur gegenwärtigen Lage geführt hätten. „Insbesondere haben Lieferengpässe das Unternehmen im vergangenen Jahr enorm getroffen. Produkte konnten teilweise nicht rechtzeitig gefertigt werden. Vor allem aber konnten Kunden ihre Bauprojekte nicht oder nur wesentlich verzögert umsetzen, da hierfür benötigte Materialien und Investitionsgüter nicht oder nur mit langen Fristen verfügbar waren. Damit wurden Aufträge verschoben, teilweise auf unbestimmte Zeit“, so die Erläuterung. Die Geschäftsführung ist weiter im Amt.