Bundeskartellamt Zu wenig Wettbewerb bei Milch

Die Zustände auf dem deutschen Milchmarkt sind dem Bundeskartellamt ein Dorn im Auge. Die üblichen langjährigen Verträge zwischen Milchbauern und Molkereien und die darin enthaltenen Ausschließlichkeitsklauseln könnten zu einer Abschottung des Marktes führen, kritisierte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt (Foto): „Es gibt so gut wie keine Wechsel der Molkerei. Das ist problematisch für die Landwirte und behindert mögliche Newcomer auf der Molkereiseite oder Molkereien, die ihre Tätigkeit ausdehnen wollen.“

Montag, 13. März 2017, 11:27 Uhr
Lebensmittel Praxis
Artikelbild Zu wenig Wettbewerb bei Milch
Bildquelle: Marcus Glgoer

Die Bonner Wettbewerbsbehörde veröffentliche heute ein sogenanntes Sachstandspapier zu seinem Verwaltungsverfahren zu Milch-Lieferbedingungen. Das Verfahren des Bundeskartellamtes wird derzeit als Musterverfahren gegen die größte Molkerei in Deutschland, Deutsches Milchkontor eG, geführt. Das Verfahren kann aber auf weitere Molkereien ausgeweitet werden, sollten sich die Vorwürfe weiter bestätigen, heißt es in einer Pressemeldung.

Das Bundeskartellamt hatte in den vergangenen Monaten 89 private und genossenschaftliche Molkereien zu ihren Lieferbedingungen befragt. Sie verarbeiten zusammen etwa 98 Prozent der in Deutschland produzierten Milch. Üblich sind demnach Verträge mit langen Kündigungsfristen und Laufzeiten. Außerdem würden die Landwirte flächendeckend dazu verpflichtet, ihre Milch ausschließlich bei ihrer Molkerei abzuliefern. Weit verbreitet sei auch, dass der Auszahlungspreis für die Milch erst nach der Lieferung festgesetzt werde.

In dem Papier nennt das Bundeskartellamt als Anregungen für mögliche Alternativen für die Ausgestaltung der Lieferbeziehungen beispielsweise kurze Kündigungsfristen für Lieferverhältnisse im Milchsektor, eine Lockerung der Kopplung von Lieferbeziehung und Genossenschaftsmitgliedschaft, eine Festlegung der Preise vor Lieferung und die Vereinbarung fester Liefermengen.

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