Der Handelsverband Deutschland (HDE) warnt vor einem Flickenteppich unterschiedlicher kommunaler Verpackungssteuern, nachdem das Bundesverfassungsgericht die Rechtmäßigkeit der Tübinger Verpackungssteuer bestätigt hat.
„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes öffnet Tür und Tor für die Kommunen, individuelle Verpackungssteuern einzuführen“, erklärte HDE-Geschäftsführerin Antje Gerstein laut einer Mitteilung des Verbands. Dies könne für Händler zu einer unübersichtlichen Flut unterschiedlicher Regelungen und erheblichem bürokratischen Aufwand führen.
Die Stadt Tübingen erhebt seit Januar 2022 eine Steuer auf Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck beim Verkauf von Speisen und Getränken zum Mitnehmen oder für den sofortigen Verzehr. Für Einwegverpackungen wie Kaffeebecher und Pommesschalen fallen jeweils 50 Cent an, für Einwegbesteck und Strohhalme 20 Cent. Bereits zum 1. Januar 2025 hat die Stadt Konstanz eine vergleichbare Steuer eingeführt.
Auch Kiel erwägt eine lokale Gebühr auf Einwegverpackungen. „Derzeit müssen alle Gastronomiebetriebe Mehrweg-Lösungen anbieten, die aber nur zu zwei Prozent genutzt werden“, sagte Umweltdezernentin Alke Voß. Daher sei die Stadt in Gesprächen mit den Gastronomen über die Einführung einer effizienten Rücknahme-Struktur für Mehrwegangebote. Dieses System könnte laut Voß mit einer Einweg-Verpackungsgebühr finanziert werden.
HDE fordert einheitliche Steuerregeln
Der HDE fordert einheitliche Vorgaben für die Grundzüge der Steuer, an denen sich die Kommunen orientieren müssen. Der Verband verweist zudem auf bereits bestehende Mehrfachbelastungen für Kunststoffverpackungen durch die Einwegkunststoffabgabe und Lizenzentgelte für die Dualen Systeme. „Weitere Belastungen ohne entsprechende Evaluierung der bereits bestehenden Maßnahmen sind hier nicht zielführend“, betonte Gerstein in der Mitteilung.
Der Deutsche Städtetag rechnet damit, dass jetzt mehr Städte eine lokale Verpackungssteuer einführen werden. „Der Aufwand der Städte für die großen Mengen an achtlos weggeworfene Einwegverpackungen wird mehr und mehr“, so Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy. Mit den Einnahmen könnten diese hohen Reinigungskosten abgefedert werden. Der Städtetag wolle bei der nächsten Bundesregierung um eine bundesweite Regelung werben.
Umwelthilfe begrüßt Urteil aus Karlsruhe
Für eine bundesrechtliche Lösung sprach sich auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) aus – „denn die Kommunen werden wohl in höchst unterschiedlicher Weise vom Instrument der kommunalen Verpackungssteuer Gebrauch machen, womit ein unübersichtlicher Flickenteppich droht“.
Die Deutsche Umwelthilfe begrüßt dagegen die durch das Urteil geschaffene Rechtssicherheit und fordert andere Städte und Gemeinden auf, dem Tübinger Modell zu folgen.