Umweltabgabe in Tübingen Bundesverfassungsgericht bestätigt die Rechtmäßigkeit

Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat heute die Rechtmäßigkeit der Tübinger Verpackungssteuer bestätigt, die 2022 eingeführt wurde. Das Urteil aus Karlsruhe könnte Signalwirkung für andere Städte haben.

Mittwoch, 22. Januar 2025, 08:52 Uhr
Thomas Klaus (mit dpa)
BVG urteilt zur Verpackungssteuer; Justizia hält eine Waage in der Hand.  r
War mit Spannung erwartet: Das Bundesverfassungsgericht stützt nun doch die Tübinger Verpackungssteuer. Bildquelle: Getty Images

Heute hat das Bundesverfassungsgericht über die umstrittene Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen in Tübingen geurteilt. Eine Franchise-Nehmerin von McDonald’s hatte Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Mai 2023 eingelegt. Doch die BVG-Richter haben diese Beschwerde abgewiesen.

Tübingen kassiert 50 beziehungsweise 20 Cent

Tübingen erhebt seit dem 1. Januar 2022 eine Steuer auf Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck. Kaffeebecher und Pommesschalen kosten 50 Cent, Einwegbesteck und Hilfsmittel wie Strohhalme 20 Cent. Die Stadt begründet die Abgabe mit hohen Kosten für die Müllentsorgung im öffentlichen Raum.

„Die Universitätsstadt Tübingen muss erhebliche Kosten für die Müllentsorgung des öffentlichen Raums finanzieren“, erklärt die Stadt auf ihrer Website. Mit der Steuer will Tübingen auch die Nutzung von Mehrwegverpackungen fördern.

Auch Konstanz hat nun eine Verpackungssteuer

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied im Mai 2023, dass Tübingen eine solche Steuer erheben darf. In der Vorinstanz beim baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof setzte sich McDonald’s noch durch.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts könnte andere Städte beeinflussen. Freiburg plant eine ähnliche Steuer. Auch Heidelberg zeigte Interesse an einer vergleichbaren Regelung. Darüber hinaus gilt eine Verpackungssteuer bereits in mehreren deutschen Städten. So wurde zum 1. Januar in Konstanz eine Verpackungssteuer eingeführt: Hier fallen für Einweg-Getränkeverpackungen, Einweg-Geschirr und Einweg-Verpackungen 50 Cent sowie für Einweg-Besteck 20 Cent an.

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