Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Schlachthöfe ab einer bestimmten Größe zur Videoüberwachung verpflichtet. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) teilte mit, die Novellierung des Tierschutzgesetzes solle Kontrolllücken schließen und den Tierschutz stärken. Mit der Maßnahme setzt die Regierung ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.
Die Pflicht zur Videoüberwachung gilt für Betriebe, die jährlich mindestens 1.000 Großvieheinheiten schlachten. Das entspricht 1.000 Rindern oder 5.000 Mastschweinen. Auch Betriebe, die mindestens 150.000 Stück Geflügel oder Kaninchen schlachten, müssen Kameras installieren. Nach Angaben des Ministeriums erfasst die Regelung mehr als 90 Prozent aller Schlachtungen in Deutschland.
Kleinere Betriebe bleiben von der Verpflichtung ausgenommen. Die Veterinärbehörden der Länder können jedoch auch dort eine Videoüberwachung anordnen, wenn Anhaltspunkte für Verstöße gegen Tierschutzvorschriften vorliegen. Damit soll gezielt dort kontrolliert werden, wo es nötig ist.
Bundesminister Alois Rainer (CSU) begründete die Maßnahme mit dem Schutz der Tiere. „In Zukunft wird die Schlachtung in allen großen Betrieben per Video aufgezeichnet“, zitierte das Ministerium den Minister in der Mitteilung. „Wer Tiere auf den letzten Metern ihres Lebens schlecht behandelt, muss dafür geradestehen.“ Die Kameras bezeichnete er als „Tierschutz-Assistent“, der einen blinden Fleck schließe.