Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die Haltungsbedingungen in einem Putenmastbetrieb in Ilshofen im Kreis Schwäbisch Hall nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar sind. Die Behörden dürfen weitergehende Anforderungen an Putenhalter stellen, damit die Tiere angemessen gehalten werden, wie das Gericht mitteilte. Das Urteil könnte Auswirkungen auf die Putenmast in ganz Deutschland haben.
Der Verein Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg hatte gegen den Betrieb geklagt und gefordert, ihm die Haltung sämtlicher Puten oder zumindest einzelner Rassen zu untersagen. Vor dem Verwaltungsgericht in Stuttgart scheiterten die Tierschützer zunächst. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim entschied jedoch, dass die Behörden prüfen müssen, inwieweit sie tierschutzrechtlich einschreiten. Der Verwaltungsgerichtshof ging davon aus, dass die Bedingungen in dem Betrieb nicht angemessen sind.
Der Verwaltungsgerichtshof hatte festgestellt, dass die Puten in dem Betrieb in Ställen mit mehr als 5.000 Tieren leben. Es fehle an Rückzugsmöglichkeiten für die Tiere. Sie würden im Schlaf häufig von anderen Puten aufgescheucht, was zu Stress führe, wie das Gericht feststellte. Ihre Schnäbel seien gekürzt, damit sich die Tiere weniger Verletzungen durch Picken zufügen können. Der Geflügelbetrieb hatte darauf verwiesen, dass er die sogenannten Puten-Eckwerte einhalte. Diese sind eine freiwillige Verpflichtung, die sich die Geflügelindustrie unter Mitwirkung von Wissenschaft und Verbänden 2013 selbst gegeben hatte.
Bundesverwaltungsgericht verwirft freiwillige Eckwerte der Geflügelindustrie
Das Bundesverwaltungsgericht entschied jedoch, dass diese Eckwerte nicht aussagekräftig sind, um die Angemessenheit einer Putenhaltung zu beurteilen. Das zuständige Landratsamt Schwäbisch Hall hatte vor allem auf eine fehlende Rechtsverordnung zur Putenhaltung verwiesen. Das Bundesgericht entschied, dass fehlende Verordnungen nicht dazu führen dürfen, dass nichts getan werde. Der Putenmastbetrieb „kann durch zumutbare Maßnahmen ihr Haltungssystem verändern und dadurch den Bedürfnissen der Puten besser entsprechen“, so die Vorsitzende Richterin.
In den deutschen Putenmastbetrieben lebten laut einer Statistik des Bundeslandwirtschaftsministeriums im Jahr 2023 rund neun Millionen Puten. Die Tiere werden in mehreren Durchgängen pro Jahr gehalten. Eine Henne wächst in 16 Wochen auf ihr Schlachtgewicht von zehn Kilo heran. Hähne erreichen in 22 Wochen ein durchschnittliches Schlachtgewicht von 20 Kilogramm. Im vergangenen Jahr wurden in den Geflügelschlachtbetrieben laut Statistischem Bundesamt rund 27,5 Millionen Puten geschlachtet.