Diskussion um Ethanol Industrieverband sieht keinen Grund für Entwarnung

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Nach wie vor besteht die Gefahr, dass Ethanol in Europa als gesundheitsgefährdender Stoff eingestuft wird – mit erheblichen Auswirkungen auch auf die Lebensmittelwirtschaft. Das betont Geschäftsführer Dr. Thomas Rauch vom Industrieverband Hygiene und Oberflächenschutz (IHO; Foto) im Gespräch mit der Lebensmittel Praxis.

Montag, 02. März 2026, 12:19 Uhr
Thomas Klaus
Weiterhin besorgt: Dr. Thomas Rauch warnt vor einem nach wie vor drohenden Ethanol-Verbot. Bildquelle: Industrieverband Hygiene und OberflächenschutzrrG

Einige Länder der Europäischen Union wollen Ethanol als sogenannten CMR-Stoff einstufen, weil Ethanol in trinkbarer Form das Potenzial zur Gesundheitsgefährdung habe. Die drei Buchstaben stehen für carzinogen (C), also krebserregend, mutagen (M), also erbgutverändernd, und reproduktionstoxisch (R), also fortpflanzungsgefährdend. Dieser Status als CMR-Stoff liefe auf einen weitgehenden Ausschluss von Ethanol als Desinfektionsmittel auch in der Lebensmittelbranche hinaus, während Ethanol in alkoholischen Getränken unangetastet bliebe.

CMR nun Bestandteil des CLP-Gesetzgebungsprozesses

Mittlerweile entschied sich der Ausschuss für Biozidprodukte der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in seiner jüngsten Sitzung zwar gegen ein CMR-Etikett für Ethanol. Aber Geschäftsführer Dr. Thomas Rauch vom Industrieverband Hygiene und Oberflächenschutz sieht trotzdem keinen Grund zur Entwarnung. Schließlich wurde die Frage, ob Ethanol als krebserregend und toxisch für die Fortpflanzung bewertet werden soll, nun in den CLP-Gesetzgebungsprozess der Europäischen Union verlegt. Dieser beginnt Ende 2026 und endet 2027/28.

Im Mittelpunkt dieses Prozesses steht die aktuelle Verordnung über Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. Nach den Informationen des IHO-Geschäftsführers wollen mehrere EU-Mitgliedsstaaten nicht locker lassen und im Rahmen der CLP die CMR-Klassifizierung doch noch durchsetzen. Das hätte dann sogar „weitreichendere Auswirkungen“ etwa auch auf Waschmittel, Kosmetik, Farben und Lacke – und nicht zuletzt auf Aromen und Extrakte für Lebensmittel.

Auch Folgen für Desinfektion in Märkten

Was würde bei einer Einstufung als CMR-Stoff passieren? „Ethanol müsste entsprechend gekennzeichnet werden“, weiß Thomas Rauch. Laien dürften solche Mittel nicht mehr verwenden, Verbraucher sie nicht kaufen. Wer Ethanol weiter verwenden wolle, müsse Ausnahmegenehmigungen beantragen, Produktionsweisen umstellen und Betriebsstätten zum Teil umbauen. Ebenfalls brisant: „Deutsche Arbeitsschutz- und Mutterschutzregeln untersagen es, dass Schwangere, Stillende und Frauen im gebärfähigen Alter mit Ethanol in Kontakt kommen.“

Referent Frederic Wagner vom Bundesverband des deutschen Lebensmittelhandels (BVLH) ergänzt, es müsse mit „nicht zu unterschätzenden Folgen für die Lebensmittelsicherheit in den Märkten“ gerechnet werden. Er verweist auf die Hände- und Schnelldesinfektion von Oberflächen in Verkauf und Produktion.

 

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