Atempause für die Lebensmittelwirtschaft, aber nicht viel mehr als das: Auf seiner jüngsten Sitzung hat der Ausschuss für Biozidprodukte der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) Ethanol als Desinfektionsmittel noch nicht als sogenannten CMR-Stoff eingestuft. Entgegen ursprünglichen Plänen.
Doch ab Februar wird weiter beraten. Und am Ende der Beratungen, wahrscheinlich im Laufe des Jahres, könnte eine Einstufung als cancerogen (C), also krebserregend, mutagen, also erbgutverändernd (M), und reproduktionstoxisch, also fortpflanzungsgefährdend (R), stehen. Dieser Status als CMR-Stoff liefe auf einen weitreichenden Ausschluss von Ethanol als Desinfektionsmittel hinaus, während Ethanol in alkoholischen Getränken unangetastet bliebe. Die Auswirkungen auf die Lebensmittelbranche – sie wären nach Auffassung von Experten einschneidend.
„Ethanol müsste als CMR-Substanz gekennzeichnet werden“, erläutert Geschäftsführer Dr. Thomas Rauch vom Industrieverband Hygiene und Oberflächenschutz (IHO). Laien dürften solche Mittel nicht mehr verwenden, Verbraucher sie nicht kaufen. Wer Ethanol weiter verwenden wolle, müsse Ausnahmegenehmigungen beantragen, Produktionsweisen umstellen und Betriebsstätten zum Teil umbauen. Ebenfalls brisant: „Deutsche Arbeitsschutz- und Mutterschutzregelungen untersagen es, dass Schwangere, Stillende und Frauen im gebärfähigen Alter mit Ethanol in Kontakt kommen.“
Verschiebung „positives Zeichen“
Weil ethanolhaltige Mittel zur Hände- und Schnelldesinfektion von Oberflächen in Verkauf und Produktion gebraucht werden, geht auch der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels (BVLH) auf die Barrikaden. Sein Referent Frederic Wagner spricht gegenüber der Lebensmittel Praxis von „nicht zu unterschätzenden Folgen für die Lebensmittelsicherheit in den Märkten“. Denn Ethanol als Desinfektionsmittel ist nach Einschätzung des BVLH unter anderem wegen seiner stark keimtötenden Wirkung nahezu alternativlos.
Frederic Wagner leitet das BVLH-Büro in Brüssel. Das Verschieben der Entscheidung hält Wagner für ein „positives Zeichen“. Er führt das auch auf das breite Bündnis gegen ein faktisches Ethanol-Verbot zurück. Da machen mehr als 1.100 Institutionen, Verbände, Firmen und Wissenschaftler mit. Darunter sind medizinische Fachgesellschaften und Universitätskliniken, die sich um die medizinische Hygiene sorgen.
Verbände der Branche in Aufruhr
Neben dem BVLH und dem Lebensmittelverband Deutschland tragen noch andere Verbände aus der Lebensmittelwirtschaft dieses Bündnis mit. Darunter sind: Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie, Deutscher Brauer-Bund, Fachverband der Gewürzindustrie, Kulinaria Deutschland, Milchindustrie-Verband, Verband der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft, Verband der Fleischwirtschaft und der Verband Deutscher Großbäckereien.
Warum hat Ethanol die ECHA-Aufmerksamkeit erregt? Hintergrund sind Studien zur schädlichen Wirkung von Ethanol, die auf Alkoholmissbrauch beruhen. Diese werden von der EU-Bürokratie auf Produkte gemünzt, die zwar Ethanol enthalten, aber von oraler Aufnahme meilenweit entfernt sind.
Kompetenz wird ignoriert
Meinung von LP-Redakteur Thomas Klaus
Theoretisch hätte die Europäische Chemikalienagentur einfach mal fragen können. Dann hätten ihr die Anwender von Ethanol in Sachen „Desinfektion“ bestimmt gerne erzählt, warum der Einsatz unverzichtbar ist – und welche Gefahren für die öffentliche Sicherheit und die Lebensmittelsicherheit bei seinem Aus drohen. Doch der enge Austausch mit Praktikern gehört anscheinend nicht zum üblichen Prozedere bei bürokratischen Entscheidungsprozessen – und das gilt auch außerhalb der europäischen Ebene. Am Ende führt diese Ignoranz vor der Kompetenz der Fachleute und Praktiker immer wieder zu Regelungen, die zum Klotz am Bein der Wirtschaft werden und Politikverdrossenheit schüren.

