Nach NaGeB-Vorstoß Streit über Streikrecht geht in der Branche weiter

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Die Debatte um mögliche neue Grenzen des Streikrechts, die der Branchenverband Nahrungs- und Genussmittelwirtschaft Bremen (NaGeB) losgetreten hat, geht in eine neue Runde. Zustimmung kommt von weiteren Wirtschaftsvertretern wie Kim Cheng (Foto), Widerspruch von der Gewerkschaft Verdi.

Montag, 02. März 2026, 10:56 Uhr
Thomas Klaus
Arbeitgebervertreterin Kim Cheng argumentiert, durch Arbeitskämpfe dürften Grundversorgung und Notdienste nicht gefährdet sein. Bildquelle: BVE

In der Lebensmittelbranche wird weiter über mögliche Grenzen des Streikrechts gestritten. Der Verein NaGeB  hatte die Debatte begonnen mit der Forderung, über die Grenzen des Streikrechts zu debattieren. Dem Verband geht es vor allem um die Folgen von Streiks in sicherheitsrelevanten Bereichen wie dem Entsorgungs- und Räumwesen.

Die Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss (ANG) wirbt für einen klaren gesetzlichen Rahmen für den Prozess des Arbeitskampfs, betont Kim Cheng im Gespräch mit der Lebensmittel Praxis. Sie ist Hauptgeschäftsführerin der Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss (ANG). Cheng, zugleich Geschäftsführerin der Bundesvereinigung der deutschen Ernährungsindustrie (BVE), führt aus: „Streik und Aussperrung müssen als Arbeitskampfmittel eindeutig definiert und die dem Tarifvertrag immanente Friedenspflicht gesetzlich verankert werden. Arbeitskämpfe dürfen ausschließlich tariflich regelbare Ziele verfolgen und müssen die Ultima Ratio bleiben – nach ernsthaften Verhandlungen und einem verpflichtenden Schlichtungsversuch.“

ANG will modernen Ordnungsrahmen

Nach Auffassung von Cheng müssen Warnstreiks zeitlich, räumlich und in ihren Auswirkungen begrenzt bleiben. Verbindliche Ankündigungsfristen schafften Transparenz und Planungssicherheit, so die Interessenvertreterin. Sie unterstreicht: „Für die Daseinsvorsorge – zu der die Ernährungsindustrie als Teil der kritischen Infrastruktur zählt – gelten besondere Maßstäbe: Grundversorgung und Notdienste dürfen nicht gefährdet werden. Wir brauchen einen modernen Ordnungsrahmen, der das Streikrecht schützt und zugleich die Funktionsfähigkeit unseres Landes sichert.“

Verdi: Angriff auf das Grundgesetz

Widerspruch kommt von der Gewerkschaft Verdi. Deren Bundessprecher Jan Jurczyk meint: „Es gibt überhaupt keine Veranlassung, über das Streikrecht zu diskutieren. Die Gewerkschaften in Deutschland machen vom Streikrecht im internationalen Vergleich nur sehr zurückhaltend Gebrauch.“ Das Streikrecht habe Verfassungsrang in Deutschland. Es beschneiden zu wollen, sei ein Angriff auf das Grundgesetz und würde auf den entschiedenen Widerstand der Beschäftigten und der Gewerkschaften stoßen.

Zuvor hatte auch schon Dr. Grégory Garloff, Leiter der Rechtsabteilung der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) gegenüber der Lebensmittel Praxis den NaGeB-Vorstoß zurückgewiesen

Verbot von OT-Mitgliedschaften gefordert

Jan Jurczyk von Verdi findet: „Dass Tarifkonflikte in den letzten Jahren an Häufigkeit und Intensität zugenommen haben, liegt vor allem an der Eskalationsstrategie unterschiedlicher Arbeitgeber und ihrer Verbände. Ganz gezielt werden dort etwa sogenannte OT-Mitgliedschaften, also ‚ohne Tarifbindung‘, angeboten, bei denen Mitgliedsunternehmen alle Verbandsleistungen in Anspruch nehmen können, ohne den Flächentarif anzuwenden.“

In der Folge schieden immer mehr Unternehmen aus der Tarifbindung aus, so dass Arbeitnehmer gezwungen sieien Haustarifverträge zu erkämpfen. Nicht über das Streikrecht müsse jetzt diskutiert werden, sondern über ein Verbot von OT-Mitgliedschaften.

Schuhmacher: Tarifpartner sind sich Verantwortung bewusst

Hauptgeschäftsführer Tobias Schuhmacher vom Verband Deutscher Großbäckereien nimmt die Gewerkschaftsseite ein Stück weit gegen Kritik in Schutz. Für seinen Verband sei es selbstverständlich, dass Streikmaßnahmen nicht dazu führen dürften, dass die Bevölkerung nicht mehr mit Brot versorgt werden könne. Allerdings seien sich beide Tarifpartner „ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung hier wohl bewusst“. Schuhmacher stellt fest: In der Vergangenheit sei es „bereits weitgehend guter Brauch“ gewesen, dass Streikmaßnahmen  rechtzeitig angekündigt worden seien. Deshalb hätten Produktionslinien noch unter ohne drohenden Lebensmittelverlust rechtzeitig heruntergefahren werden können.

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