Ein Streit um die Verwendung von Rote Bete in Fleischprodukten ist vor dem Verwaltungsgericht München vorerst beendet worden. Das Gericht hob einen behördlichen Bescheid auf, der einem Bio-Fleischbetrieb vorwarf, gegen das Verbot nicht zugelassener Lebensmittelzusatzstoffe zu verstoßen, wenn er Wurstbrät mit Rote-Bete-Saft oder -Pulver mischt. Das Verfahren wurde eingestellt, der Betrieb darf das rote Gemüse vorerst weiter verwenden.
Der Landesinnungsverband für das bayerische Fleischerhandwerk verfolgte das Verfahren mit Spannung, wie die stellvertretende Geschäftsführerin Svenja Fries mitteilte. Rote Bete wird in der Fleischproduktion als natürlicher Farbstoff eingesetzt. Vor allem im Biobereich nutzen Hersteller das Gemüse als Nitratersatz. Rote Bete enthält viel Nitrat, das sich zu Nitrit abbauen kann. Dieses wird für die sogenannte Umrötung benötigt. Ohne die Zugabe von Nitrit, das sonst vor allem in Form von Nitritpökelsalz zugesetzt wird, wären Fleischerzeugnisse grau statt rot oder rosa.
Weil der Zusatz von Nitritpökelsalz bei einigen Bio-Anbauverbänden nicht zugelassen ist, behelfen sich manche Hersteller mit der Zugabe von Gemüsepulver. So geben sie das Nitrat auf natürliche Weise zu. Die EU senkte im vergangenen Jahr die Grenzwerte für die Zugabe von Nitrit und Nitrat zu Fleischerzeugnissen. „Damals wurde auch diskutiert, ob man die Zugabe komplett verbieten sollte“, zitierte die Mitteilung Fries. „Ohne die Zugabe von Nitrit würde es unsere traditionellen Wurstwaren somit aber nicht mehr geben, da es zu keiner Umrötung und somit Pökelfarbe kommen würde.“
Landesamt prüft Verfahren auf Europarechtskonformität
Es gebe mehrere Projekte, wie man zukünftig mit weniger oder sogar ganz ohne Nitrit sichere und optisch typische Wurstwaren herstellen könne, hieß es weiter. Eine Option sei die Zugabe von Gemüsepulvern. Bereits Ende 2015 hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sich mit einer ähnlichen Frage befasst. Die Leipziger Richter erklärten bestimmte Gemüseextrakte in Bio-Wurst für unzulässig. Sie stuften die Gemüseextrakte als Lebensmittelzusatzstoffe ein. Sie würden der Wurst aus technologischen Gründen zugesetzt und seien keine normalen, üblicherweise verzehrten Lebensmittel, so die Entscheidung.
Auch wenn das Münchner Gericht das Verfahren eingestellt hat, ist die Sache wohl noch nicht vorbei. Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit will prüfen, ob das vom Kläger angewandte Verfahren im Einklang mit europarechtlichen Vorgaben steht, wie eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts mitteilte.