Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Einstufung des Weißmachers Titandioxid als möglicherweise krebserregenden Stoff gekippt. Bei der Bewertung des Stoffes habe der zuständige Ausschuss für Risikobeurteilung nicht alle relevanten Aspekte berücksichtigt, teilte das höchste EU-Gericht in Luxemburg mit.
Die EU-Kommission hatte Titandioxid vor sechs Jahren als karzinogen eingestuft. Diese Entscheidung muss die Kommission nun zurücknehmen. Mit der Einstufung als karzinogen kennzeichnet die EU Stoffe, die Krebs erzeugen oder die Krebshäufigkeit erhöhen können.
Die Luxemburger Richter bestätigten mit ihrer Entscheidung ein Urteil der Vorinstanz. Diese hatte einen offensichtlichen Fehler bei der Beurteilung einer wissenschaftlichen Studie festgestellt. Die Studie hatte als Grundlage für die Einstufung von Titandioxid-Pulver als krebserregend gedient. Verschiedene Hersteller, Importeure, Anwender und Lieferanten hatten gegen die Einstufung und Kennzeichnung protestiert.
Der Beschluss der EU-Kommission aus dem Jahr 2019 hatte kein Verbot von Titandioxid zur Folge. Die Hersteller mussten ihre Produkte aber mit einem Warnhinweis versehen. Der Weißmacher findet sich in vielen Produkten wie Zahnpasta, Wandfarbe und Sonnencreme. In Lebensmitteln ist die Verwendung des Stoffes seit 2022 verboten, weil negative Effekte auf das menschliche Erbgut und mögliche Krebsrisiken nicht ausgeschlossen werden konnten.
