Unternehmensregulierung EU verschiebt Lieferkettengesetz auf 2027

Das EU-Parlament hat das Inkrafttreten der neuen Vorschriften zu Sorgfaltspflichten und Nachhaltigkeitsberichterstattung verschoben. Große Unternehmen müssen die Regeln erst ab 2028 anwenden. Die Verschiebung soll die Wettbewerbsfähigkeit der EU stärken.

Donnerstag, 03. April 2025, 12:00 Uhr
Theresa Kalmer
Anwendung neuer Regeln verschoben: Am Donnerstag stimmte das Parlament für ein späteres Inkrafttreten für neue EU-Regeln zu Sorgfaltspflichten und zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Bildquelle: Getty Images

Das Europäische Parlament hat die Anwendung der neuen EU-Regeln zu Sorgfaltspflichten und zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verschoben. Die Abgeordneten stimmten am Donnerstag mit 531 Ja-Stimmen, 69 Nein-Stimmen und 17 Enthaltungen für den Vorschlag der EU-Kommission, wie das Parlament mitteilte.

Die neuen Vorschriften verpflichten Unternehmen, ihre negativen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu reduzieren. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun bis zum 26. Juli 2027 Zeit, die Regeln in nationales Recht umzusetzen. Große EU-Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro müssen die Vorschriften erst ab 2028 anwenden. Dies gilt auch für Nicht-EU-Unternehmen mit einem Umsatz über diesem Schwellenwert in der EU. Auch Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern und einem Nettoumsatz von mehr als 900 Millionen Euro fallen unter diese Regelung.

Für die Nachhaltigkeitsberichterstattung gelten nun ebenfalls neue Fristen. Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern müssen erstmals im Jahr 2028 für das vorangegangene Geschäftsjahr über ihre sozialen und ökologischen Maßnahmen berichten. Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen folgen ein Jahr später.

EU-Kommission plant weitere Änderungen

Die EU-Kommission hatte das Vereinfachungspaket „Omnibus I“ am 26. Februar 2025 vorgelegt. Neben der heute vom Parlament gebilligten Richtlinie zur Verschiebung der Anwendungsfristen enthält das Paket eine weitere Richtlinie. Diese soll Inhalt und Umfang der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Sorgfaltspflichten ändern. Mit dieser Richtlinie wird sich zunächst der Rechtsausschuss des Parlaments befassen.

Die Europäische Lieferkettenrichtlinie wurde erst im vergangenen Jahr beschlossen und zielt darauf ab, Menschenrechte weltweit zu stärken. Das Gesetz soll große Unternehmen zur Rechenschaft ziehen können, wenn sie von Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- oder Zwangsarbeit profitieren. Um die Umsetzung der nun beschlossenen Verschiebungen zu beschleunigen, hatte das Parlament am Dienstag ein Dringlichkeitsverfahren eingeleitet. Der Rat hatte dem Gesetzesentwurf bereits am 26. März 2025 zugestimmt.

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