Bio-Winzer dürfen ihren Wein künftig entalkoholisieren, ohne dass dieser seinen Bio-Status verliert. Die EU-Kommission hat dafür eine entsprechende Änderung der EU-Öko-Verordnung beschlossen. Das teilt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mit.
Özdemir: Echter Marktvorteil für deutschen Weinbau
Bislang war die Entalkoholisierung durch Vakuumdestillation für Bio-Weine nicht zugelassen. Anders als bei konventionellen Weinen verloren Bio-Weine durch die Entalkoholisierung ihren Bio-Status. Die EU-Kommission hat nun die Vakuumdestillation als Verfahren zur Entalkoholisierung von Bio-Wein in der EU-Öko-Verordnung verankert.
„Wer Bio will, soll Bio bekommen, auch im Glas“, erklärt Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir. Dies sei eine wichtige Modernisierung der Öko-Verordnung und ein echter Marktvorteil für den deutschen Weinbau. Der Minister hatte sich nach eigenen Angaben in Brüssel für die Änderung eingesetzt.
Deutschland treibt EU-Regelung voran
Deutschland hatte mit Unterstützung anderer EU-Mitgliedstaaten ein entsprechendes Dossier in Brüssel vorgelegt. Die EU-Kommission beauftragte daraufhin ihre Expertengruppe für technische Beratung im ökologischen Landbau mit der Prüfung. Nach einer positiven Bewertung durch die Experten setzte die Kommission die Empfehlung mit der delegierten Verordnung um.
Die Änderung der Verordnung ermöglicht es Bio-Winzern, von der wachsenden Nachfrage nach alkoholfreiem Wein zu profitieren. Dies ist nach Angaben des Ministeriums vor dem Hintergrund eines insgesamt sinkenden Weinkonsums ein wichtiges Signal für die Branche.