Verbraucherschutz Weniger Mogelpackungen in Supermarktregalen

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat 2024 deutlich weniger Mogelpackungen in Supermärkten entdeckt als im Vorjahr. Die Zahl der Produkte mit versteckten Preiserhöhungen sank von 104 auf 67 Fälle. „Mogelpackung des Jahres“ ist der Orangensaft der Marke Eckes-Granini  der Hersteller weist die Vorwürfe zurück.

Mittwoch, 22. Januar 2025, 14:37 Uhr
Theresa Kalmer (mit dpa)
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Gleiche Verpackung, aber plötzlich weniger drin? Verbraucherschützer haben 2024 zwar weniger versteckte Preiserhöhungen in den Supermarktregalen gefunden. Dafür aber besonders deutliche. Bildquelle: Getty Images

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat im Jahr 2024 deutlich weniger Mogelpackungen in den Supermarktregalen entdeckt als im Vorjahr. Die Zahl der Produkte mit versteckten Preiserhöhungen sank von 104 auf 67 Fälle, wie die Verbraucherschützer mitteilten. Der Rückgang war nach Einschätzung der Verbraucherschützer eine Folge der sich abschwächenden Inflation.

Die durchschnittliche Preiserhöhung der erfassten Produkte fiel mit 31,5 Prozent allerdings deutlich höher aus als im Jahr 2023 mit 23,5 Prozent. Bei fünf Produkten verdoppelte sich der Preis sogar mindestens. Eine solch drastische Preissteigerung hatten die Verbraucherschützer 2023 nur in einem einzigen Fall registriert. Die Teuerung bei Nahrungsmitteln lag im Dezember 2024 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes bei 2,0 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat.

Mogelpackung des Jahres  Eckes Granini weist Kritik zurück

Als besonders kritischen Fall stuften die Verbraucherschützer den Getränkehersteller Eckes-Granini ein. Das Unternehmen aus Nieder-Olm bei Mainz ersetzte 2024 seinen Orangensaft der Marke Granini durch einen Orangennektar. Der Fruchtgehalt sank damit von 100 auf 50 Prozent. Das Unternehmen begründete den Schritt mit Ernteausfällen und gestiegenen Preisen für Orangensaftkonzentrat. Die Verbraucherzentrale kürte das Produkt zur „Mogelpackung des Jahres“. Eckes-Granini wies die Kritik zurück. „Dass die Verbraucherzentrale Hamburg eine ganze Kategorie verunglimpft und Nektare als gestreckten Saft bezeichnet, finden wir erstaunlich“, teilte das Unternehmen mit. Die Zusammensetzung von Nektaren sei gesetzlich geregelt.

Die Verbraucherschützer führen seit Jahren eine Liste mit Mogelpackungen, die mittlerweile mehr als 1000 Artikel umfasst. Besonders häufig betroffen sind nach Angaben der Verbraucherzentrale Genuss-Lebensmittel wie Schokolade, Kekse und Chips. Die Liste konzentriert sich auf Lebensmittel und Drogeriewaren.

Als Mogelpackungen gelten Produkte, bei denen die Hersteller die Inhaltsmenge bei gleichem oder steigendem Preis reduzieren oder hochwertige Zutaten durch kostengünstigere ersetzen. Als Bezugsgröße für die Berechnung der Preiserhöhungen nutzen die Fachleute in der Regel den Grundpreis, also den Preis pro Kilogramm oder Liter. In den meisten Fällen sind Markenartikel betroffen.

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