Anders als das EU-Parlament sieht die Position des Europäischen Rates keine Ausnahmen für saisonale Produkte oder Geschenkverpackungen vor. Ausnahmen für eine verpflichtende Verpackungsminimierung sind derzeit nur für Produkte mit Marken- beziehungsweise Designschutz vorgesehen. Doch gerade kleine und mittelständische Unternehmen können aufgrund des erheblichen Kosten- und auch Administrationsaufwandes nicht für jedes ihrer Produkte einen entsprechenden Marken- oder Designschutz beantragen, so der BDSI.
„Durch das Weglassen zum Beispiel einer Schleife geht die Geschenkeignung eines Produktes verloren. Denn gerade diese Art der Ausgestaltung macht viele beliebte Produkte einzigartig. Eine besondere Aufmachung einer Pralinenschachtel wäre nach den Plänen des EU-Rates nicht mehr möglich“, erklärt Dr. Carsten Bernoth, Hauptgeschäftsführer des BDSI.
Der BDSI unterstützt daher nachdrücklich die Position des EU-Parlamentes, das neben der reinen Schutzfunktion einer Verpackung auch die besondere Gestaltung für spezielle Anlässe berücksichtigt. Die politischen Trilog-Verhandlungen zum PPWR starten heute.