Dem abgelehnten Antrag zufolge sollten „sich auf Fleisch beziehende Begriffe und Bezeichnungen (...) ausschließlich den zum Verzehr geeigneten Teilen der Tiere vorbehalten“ sein. Als Beispiele werden die Bezeichnungen Steak, Wurst, Schnitzel, Burger oder Hamburger genannt. Fleischlose Ersatzprodukte hätten dem Gesetzesvorschlag zufolge diese Begriffe nicht mehr in ihrer Produktbezeichnung führen dürfen.
Weiter eingeschränkt werden soll nur die Vermarktung von Ersatzprodukten für Milcherzeugnisse. Schon nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2017 dürfen rein pflanzliche Produkte nicht mehr als Sojamilch oder Pflanzenkäse verkauft werden. Dieses Verbot soll nun auf Bezeichnungen wie „-geschmack, -ersatz, Art oder dergleichen“ ausgeweitet werden. Ausgenommen davon sind seit langem gängige Begriffe wie Erdnussbutter oder Kokosmilch.