Fleischbranche Höhere Preise durch Werkvertrag-Verbot?

Die deutsche Fleischwirtschaft hält das von der Bundesregierung geplante Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in ihrer Branche für verfassungswidrig. Zudem rechnet sie dadurch mit deutlich steigenden Fleischpreisen.

Montag, 27. Juli 2020 - Hersteller
Lebensmittel Praxis
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Nach dem massenhaften Corona-Ausbruch beim Fleischkonzern Tönnies in Nordrhein-Westfalen will das Bundeskabinett ein Gesetz von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) beschließen, welches 2021 in Kraft treten soll. Großschlachtereien sollen bei Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung kein Fremdpersonal mehr einsetzen dürfen. Dazu soll der Einsatz von Werkvertrags- sowie Leiharbeitnehmern dort verboten werden.

In einer Stellungnahme des sozialpolitischen Ausschusses der Branche zum Gesetzesvorhaben, aus der die "Neue Osnabrücker Zeitung" (Samstag) berichtet, geht hervor, dass die Fleischwirtschaft auch künftig auf Leiharbeiter angewiesen sei, um Produktionsspitzen etwa zur Grillsaison abfangen zu können. Würden Werkvertrag und Leiharbeit verboten, verteure das die Produktion. Es sei damit zu rechnen, dass die Produktion ins Ausland abwandere – inklusive der Tierhaltung. Zudem sei nicht erklärbar, warum beim Portionieren und Verpacken von Käse künftig anderes Arbeitsrecht gelten solle als bei Wurst. Dieses Gesetz gehe „zu weit“ und stelle eine „abstruse Ungleichbehandlung“ gegenüber anderen Branchen dar.

Heil will nach den nun geplanten strengen Vorschriften gegen Missstände in der Fleischindustrie auch andere Branchen überprüfen. „Wir werden uns Branche für Branche angucken und dann für die jeweilige Branche geeignete Maßnahmen ergreifen, wenn es nötig ist“, sagte Heil der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

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