Ladenöffnungsgesetz Brandenburg will automatisierte Mini-Supermärkte rund um die Uhr öffnen lassen

Die Brandenburger Landesregierung will vollautomatisierte Läden ohne Personal an sieben Tagen pro Woche erlauben. Damit soll vor allem die Nahversorgung auf dem Land gesichert werden. Der Landtag muss dem Gesetzentwurf noch zustimmen.

Mittwoch, 01. April 2026, 08:53 Uhr
Theresa Kalmer (mit dpa)
In manchen Dörfern in ländlichen Regionen verschwinden Supermärkte.
Eine Lösung sind Mini-Supermärkte ohne Personal - doch dafür müssen die rechtlichen Weichen gestellt werden.
Bildquelle: Tante Enso

Die Brandenburger Landesregierung aus SPD und CDU hat eine Änderung des Ladenöffnungsgesetzes auf den Weg gebracht, um vollautomatisierte Mini-Supermärkte ohne Personal zu ermöglichen. Das Kabinett beschloss einen entsprechenden Gesetzentwurf, wie die Landesregierung mitteilte. Der Landtag muss der Änderung noch zustimmen.

Die sogenannten Smart Stores sollen künftig an sieben Tagen pro Woche bis zu 24 Stunden öffnen dürfen. Damit will die Landesregierung vor allem die Nahversorgung in ländlichen Regionen sichern, in denen klassische Supermärkte zunehmend verschwinden. Sozialminister René Wilke (SPD) erklärte laut der Mitteilung: „Gerade im ländlichen Raum ist es wichtig, dass Menschen Waren des täglichen Bedarfs auch zukünftig wohnortnah einkaufen können.“ Wo herkömmliche Supermärkte unter Druck gerieten, könnten die automatisierten Läden einen Beitrag zur Versorgung leisten.

Bislang erlaubt das Brandenburger Ladenöffnungsgesetz den Betrieb von Verkaufsstellen nur von Montag bis Samstag. An Sonn- und Feiertagen dürfen Läden lediglich an sechs Tagen im Jahr aus besonderem Anlass öffnen. Andere Bundesländer haben den Angaben zufolge bereits Regelungen geschaffen, die vollautomatisierten Verkaufsstellen ohne Personal weitergehende Öffnungszeiten einräumen.

Der Landtag hatte die Landesregierung bereits im vergangenen Jahr mit den Stimmen der damaligen SPD/BSW-Koalition und der CDU-Opposition aufgefordert, bis Ende März 2026 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Wann der Landtag über die Änderung abstimmt, steht noch nicht fest.

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