Offener Brief dm und Rewe fordern Kennzeichnung für Gentechnik-Lebensmittel

Die Drogeriekette dm appelliert mit anderen Händlern an das EU-Parlament, gentechnisch veränderte Lebensmittel zu kennzeichnen. Die Unternehmen kritisieren einen Gesetzentwurf, der Schutzmaßnahmen aus einer früheren Lesung gestrichen hat. Sie berufen sich auf das Grundrecht der Wahlfreiheit.

Donnerstag, 07. Mai 2026, 11:00 Uhr
Manuel Glasfort
Neue Gentechniken (NGT) sind moderne Verfahren zur gezielten Veränderung des Erbguts von Pflanzen. Anders als bei der klassischen Gentechnik wird oft keine fremde DNA eingeschleust, sondern vorhandenes Erbgut präzise verändert oder einzelne Gene „an- oder ausgeschaltet“. Die bekannteste Methode ist die „Genschere“ Crispr/Cas. Bildquelle: Getty Images

Die Drogeriemarktkette dm fordert gemeinsam mit anderen Handelsunternehmen eine verpflichtende Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel in der Europäischen Union. In einem offenen Brief appellieren die Unternehmen an die Abgeordneten des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments, entsprechende Regelungen im Gesetzentwurf zu neuen Gentechniken zu verankern. Der Bio-Verband Demeter hat die Initiative angestoßen.

Hintergrund: Die EU plant eine grundlegende Lockerung der Regeln für neue genomische Techniken (NGT) wie die Genschere Crispr/Cas. Nach einer Einigung im Trilogverfahren Ende 2025 sollen NGT-1-Pflanzen (bis zu 20 genetische Änderungen ohne fremde DNA) von der Kennzeichnungspflicht und strengen Risikoprüfungen befreit werden. Dagegen wendet sich die Initiative.

„Eine transparente Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel ist für Verbraucherinnen und Verbraucher, wie auch für alle an der Lieferkette beteiligten Akteure essentiell“, zitierte dm die Geschäftsführerin Kerstin Erbe in einer Mitteilung. „Als Händler appellieren wir daher eindringlich an die Volksvertreterinnen und Volksvertreter im EU-Parlament, diese sehr verhältnismäßige Forderung im Gesetz umzusetzen“, heißt es weiter.

Der Umweltausschuss stimmt demnächst über den Gesetzentwurf zu Pflanzen ab, die mit neuen Methoden wie der Genschere Crispr/Cas gewonnen wurden. Die Abstimmung betrifft eine Vereinbarung, die im Dezember 2025 in Trilog-Verhandlungen erzielt wurde. Die Unterzeichner des Briefes kritisieren, dass diese Vereinbarung den gentechnikfreien Anbau und die Saatgutzüchtung nicht ausreichend schütze und den Bürgern das Recht nehme zu wissen, was in ihren Lebensmitteln enthalten sei.

Parlament hatte Schutzmaßnahmen gestrichen

Das Europäische Parlament hatte in seiner ersten Lesung noch Schutzmaßnahmen wie Verbraucherkennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und ein Patentverbot eingeführt. Diese Sicherungen seien im Ergebnis der Trilog-Verhandlungen nicht mehr enthalten, heißt es in dem Brief. Die Unterzeichner fordern den Umweltausschuss auf, diese Schutzmaßnahmen wieder einzuführen, bevor der Vorschlag endgültig verabschiedet wird.

Neben dm haben den Brief auch der Biohändler Alnatura, Dennree, Ecor Naturasi, Odin De Nieuwe Band, Rewe und der Verband Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG) unterzeichnet. Die Unternehmen argumentieren, dass die Wahlfreiheit ein Grundprinzip der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sei. Dies umfasse das Recht europäischer Händler, Landwirte, Züchter und Lebensmittelhersteller, gentechnikfreie Produkte anzubieten, sowie das Recht der Bürger zu wählen, was sie essen.

BÖLW-Gutachten hält Neuregelung für rechtswidrig

Ein Rechtsgutachten stuft die geplante EU-Verordnung über neue genomische Techniken als rechtswidrig ein. Die Berliner Kanzlei GGSC kommt in dem Gutachten, das der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) in Auftrag gab, zu dem Schluss, dass die Verordnung geltendes Recht gleich zweimal bricht. 

Die Verordnung will bestimmte gentechnisch veränderte Organismen aus dem Gentechnikrecht ausnehmen und damit von der Pflicht zur Risikoprüfung und zur Kennzeichnung befreien. Der Verzicht auf jegliche Risikoprüfung verstößt laut der Kanzlei doppelt gegen geltendes Recht: Er verletze das in den EU-Verträgen vorgesehene Vorsorgeprinzip und unterlaufe die Anforderungen des Cartagena-Protokolls zur UN-Biodiversitätskonvention, teilte der BÖLW mit. Das Protokoll verlange eine Risikoprüfung vor der Freisetzung jedweder genveränderter Organismen.

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