Artenvielfalt Saatgut, Patente, Marktmacht – warum es bald weniger Auswahl im Supermarktregal geben könnte

Hintergrund

Artenreichtum macht die Lebensmittelversorgung sicher – doch die Vielfalt ist längst in Gefahr. Wie sich jetzt die Grundlagen der Ernährung verändern. Was Händler und Hersteller im Blick haben sollten.

Dienstag, 14. April 2026, 07:40 Uhr
Bettina Röttig
Bildquelle: Fotomontage, Anne Kremer (Foto der Kartoffeln: Getty Images)

Nahezu endlose Reihen, akkurat bepflanzt. Was wie ein x-beliebiger Acker aussieht, birgt eine Besonderheit: Im krümeligen Erdreich wächst Jahr für Jahr Hoffnung in Knollenform. Das Testlabor unter freiem Himmel soll neue Kartoffelsorten hervorbringen, die in Zukunft auch bei Wetterextremen verlässliche Ernten und Qualitäten liefern. Die geeignetsten Sorten werden in den kommenden Jahren in den Filialen von Kaufland zu finden sein. Der Händler bringt sich aktiv in die Zucht ein. Denn: Der Zugang zu klimaangepassten Sorten ist eine Voraussetzung für Vielfalt im Regal. Und die steht auf dem Spiel.

„Aktuell sind die Lieferketten durch Handelsrestriktionen und unsichere Transportwege unter Druck. Langfristig ist die ökologische Krise – insbesondere der Verlust der Biodiversität – die größte Gefahr“, erklärt Frosta-Vorstand Felix Ahlers, was auch ihn beschäftigt. „Für die Züchtung ist Variation entscheidend. Deshalb ist Biodiversität für uns ein ganz zentraler Faktor“, verdeutlicht Carl-Stephan Schäfer vom Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) den Zusammenhang.

Zum einen beschleunigt der Klimawandel den Verlust der globalen Artenvielfalt. Zudem macht die Konzentration auf wenige Nutzpflanzenarten (siehe folgende Grafik) Ernährungssysteme anfällig für Risiken, warnt die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen. Hoffnung auf schnellere Fortschritte in der Zucht zum Beispiel klima- und schädlingsresistenterer Sorten schüren sogenannte neue genomische Techniken (NGT) wie die Genschere CRISPR/Cas.

Wie viele Pflanzenm unsere Ernährung sichern

Deshalb wird derzeit auf EU-Ebene ein Gesetz final verhandelt, das die Regulierung von bestimmten Pflanzen aus neuer Gentechnik lockern würde. Die noch ausstehende endgültige Abstimmung des Europaparlaments ist für Ende Mai 2026 terminiert. Aus Sicht von Syngenta würde eine „sachgerechte Deregulierung“ dem Lebensmittelhandel stabilere Qualitäten, verlässlichere Mengen und geringere Importabhängigkeit bringen, sagt Heike Köhler, Geschäftsführerin Syngenta Seeds. Doch Kritiker warnen, es drohten neue Abhängigkeiten statt Vielfalt. Und: „Für uns ist unklar, wie wir Bioqualität sichern“, sagt Kerstin Erbe aus der dm-Geschäftsführung (lesen Sie hier das ganze Interview mit Kerstin Erbe). Damit wird deutlich: Hersteller und Händler müssen ihre Rohstoffsicherung neu denken, verstehen, unter welchen eigentumsrechtlichen Bedingungen das eingesetzte Saatgut steht und wie sie ihre Lieferketten absichern können – Biodiversitätsmaßnahmen inklusive.

Die Zucht neuer Sorten ist herausfordernd, weiß Kaufland-Manager Dirk Weiland. Der Konzern arbeitet seit rund 20 Jahren mit Zuchtbetrieben wie Europlant an neuen Kartoffelsorten. Ging es früher vor allem um eine feine Schale und Geschmack, geht es heute um Zukunftsfähigkeit. „Die Kartoffel ist hochsensibel“, so Weiland. Um Sorten zu entwickeln, die bei Wetterextremen funktionieren, werden verschiedene Stämme klassisch gekreuzt, über mehrere Jahre. Dann wird eine kleine Menge Saatgut von den gewünschten Kandidaten produziert, die im nächsten Frühjahr auf Testfeldern angebaut werden. Zehn bis zwölf Jahre dauert es bis zur zulassungsfähigen Sorte, so Weiland. Kaufland stecke viel Arbeit und Geld in die Entwicklung. „Dafür erhalten wir vier bis fünf Jahre Exklusivität, bevor die Sorten auch für Wettbewerber angebaut werden dürfen.“ Etwa 15 neue Sorten habe Kaufland auf dem Markt platziert. „Viele davon sind heute Standardsorten und machen den Großteil der Discountsorten aus.“

Was NGT können

Neue gentechnische Techniken könnten möglicherweise schneller die gewünschten Ergebnisse bringen, versprechen große Agrarkonzerne wie Bayer und Syngenta. Das Potenzial von NGT sei gerade im Resistenzbereich erkennbar und biete Chancen, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren, so BDP-Geschäftsführer Schäfer – eine wichtige Biodiversitätsmaßnahme. Selbst Gentechnik-Kritiker wie Christoph Then bestreiten nicht, dass NGT in der Theorie einen Beitrag zur Ernährungssicherheit leisten könnten. Er ist Geschäftsführer von Testbiotech, einem unabhängigen Institut für Folgenabschätzung von Gen- und Biotechnologie.

Then beobachtet die Züchtung genau: „Die Mehrzahl der Pflanzen, an denen derzeit gearbeitet wird, hat aus Sicht der Nachhaltigkeit keinen großen Nutzen. Es geht viel um Lifestyle-Produkte, wie Tomaten, die schlaffördernd sein sollen, oder Senfblätter, die weniger scharf schmecken.“ Der BDP sieht dies ähnlich: Außerhalb Europas gebe es erste erfolgreiche Beispiele wie den nicht bräunenden Champignon – „das sind noch nicht die Beispiele, die wir für die großen Nachhaltigkeits- und Versorgungsfragen im Blick haben“.

Zugleich warnt der BDP vor überhöhten Erwartungen. Die Entwicklung einer neuen Gemüse-, Obst- oder Getreidesorte dauere heute 10 bis 15, teils bis zu 25 Jahre. Neue Methoden könnten einzelne Rückkreuzungsschritte sparen, trotzdem bleibe es ein aufwendiger Prozess, auch zeitlich. Wie groß der Zeitgewinn ist und wie sich die Entwicklungskosten mit CRISPR/Cas in Europa verändern, lasse sich derzeit nicht seriös beziffern, erklärt Syngenta, denn die Techniken sind in der EU noch nicht für den kommerziellen Einsatz freigegeben.

Beispiele aus Brasilien, wo die Methode bereits angewendet werden kann, zeigten jedoch, dass dieser Zeitraum in einigen Fällen fast halbiert werden könne, so der Konzern. Der entscheidende Punkt sei: Auch mit CRISPR/Cas sind Feldversuche und Vermehrung notwendig. Durch die gezielten Eingriffe müssten Rückkreuzungen, die bei der konventionellen Züchtung viele Jahre in Anspruch nehmen können, allerdings nicht mehr vorgenommen werden. „Allein dies verkürzt den zeitlichen Prozess erheblich“, so Syngenta.

Frühestens 2030 sei in Europa mit marktfähigen NGT-Produkten zu rechnen, schätzt der BDP – wenn überhaupt, denn die rechtliche Regulierung ist nicht abgeschlossen. Wer also auf NGT als schnelle Antwort auf Klimaresilienz und Ernährungssicherheit wartet, kalkuliert mit zu kurzen Zeithorizonten.

Effekt auf Ökosysteme

Nach Risiken der NGT befragt, verweisen Kritiker auf mögliche Folgen für die sensiblen Ökosysteme – Grundlage unseres Ernährungssystems. Then berichtet von Versuchsanordnungen, in denen Veränderungen der Blütenfarbe mit einem Wechsel der Bestäuber in Verbindung gebracht wurden. „Wenn sehr viele solcher Veränderungen gleichzeitig in die Umwelt kommen, wirkt von vielen Seiten Stress auf Bestäuber, Ökosysteme und deren Wechselwirkungen ein“, so Then. Tegut-Manager Fritz Konz mahnt: „In freier Natur säen sich gentechnisch veränderte Pflanzen aus und vermehren und kreuzen sich.“ Seine Sorge: Das natürliche Gleichgewicht könnte gestört werden, wenn Ökosysteme mit beschleunigten Veränderungen nicht Schritt halten.

Syngenta hält dagegen: Die Frage möglicher Risiken sei berechtigt und werde wissenschaftlich ernst genommen. Anders als bei klassischer Gentechnik würden bei Verfahren wie CRISPR/Cas keine artfremden Gene eingebracht. Die Veränderungen seien prinzipiell nicht von solchen zu unterscheiden, die auch durch natürliche Mutation oder klassische Züchtung entstehen könnten. Aus Sicht des Unternehmens wären solche Pflanzen daher nicht per se riskanter als konventionell gezüchtete Sorten. Gerade darüber, ob bestimmte NGT-Pflanzen, nämlich die der Kategorie 1 – also solche mit bis zu 20 genetischen Veränderungen –, künftig weitgehend aus dem bisherigen Gentechnikregime herausgenommen werden sollen, wird in der EU derzeit gestritten.

Zusätzlich zur Debatte um die Sicherheit von NGT geht es für die Ernährungswirtschaft auch um Patente auf Saatgut und Pflanzen. „Wir sehen in neuen genomischen Techniken grundsätzlich ein wichtiges Werkzeug für Klimaresilienz, Ertragssicherheit und die Reduktion von Pflanzenschutzmitteln. Entscheidend ist jedoch, dass der Einsatz dieser Techniken nicht zu einer Konzentration von Marktmacht über Patente führt“, sagt die Generalsekretärin des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Stefanie Sabet.

Der BDP ergänzt: „Wenn Patentierung dazu führt, dass am Ende nur wenige Unternehmen die Methoden nutzen können, wird das Potenzial gerade nicht in die Breite getragen.“ Schäfer verweist auf den Unterschied zwischen Sortenschutz und Patentrecht (s. grüner Kasten): „Im Grunde funktioniert der Sortenschutz wie ein Open-Source-System. Das neue Produkt, also die neue Sorte, kann vermarktet werden, ohne dass ich den Mitbewerber um Erlaubnis bitten muss, dessen Material ich in der Züchtung genutzt habe.“ Das Patentrecht schränkt diese Freiheit ein.

Sortenschutz

Für neu gezüchtete Pflanzensorten können Züchter ein Schutzrecht beantragen. Voraussetzung: Die Pflanze ist unterscheidbar, homogen, beständig sowie neu und zudem durch eine eintragbare Sortenbezeichnung bezeichnet. Der Sortenschutz ist in Deutschland im Sortenschutzgesetz (SortG) geregelt. Der Sortenschutzinhaber hat das ausschließliche Recht, geschütztes Vermehrungsgut zu erzeugen, in Verkehr zu bringen, ein- und auszuführen. Schutzdauer: 25 Jahre, bei Hopfen, Kartoffeln, Reben und Baumarten 30 Jahre. Jeder andere Züchter darf eine geschützte Sorte lizenzfrei als Ausgangsmaterial für neue Sorten verwenden und diese auch vermarkten. Das sichert den offenen Zugang zu genetischem Material.

Patente

Im Patentrecht sind Pflanzensorten aus „im Wesentlichen biologischen Züchtungsverfahren“ (z. B. Kreuzung und Selektion) sowie deren Erzeugnisse (Saatgut) nicht patentierbar (EU-Biopatentrichtlinie 98/44/EG, EPÜ Art. 53b; EPO G 3/19, 2020/2025). Patente schützen biotechnische Verfahren (z. B. CRISPR/Cas), isolierte Gene oder Eigenschaften wie Resistenz. Vergleich zum Sortenschutzrecht (s. Kasten Seite 26): Beide schützen Züchtungsleistungen, doch Patentrecht erlaubt keine freie Weiterzüchtung. Neue Sorten mit patentierten Eigenschaften (auch unbeabsichtigt) brauchen Lizenzen.

Zwar gilt seit 2017, dass Pflanzen und Tiere, die ausschließlich durch im Wesentlichen biologische Verfahren – also durch Kreuzung und Selektion – gezüchtet wurden, nach Europarecht nicht patentierbar sind. Technisch erzeugte Merkmale – etwa durch gezielte Mutationen – können jedoch weiterhin patentfähig sein. In Europa seien zahlreiche konventionell gezüchtete Sorten mittelbar oder unmittelbar von Patenten betroffen, so Then. Das Umweltinstitut München kritisiert etwa, dass sich das Syngenta-Patent EP2464213 auf zahlreiche traditionell gezüchtete Maissorten auswirke. Syngenta erklärt dazu, die Debatte rund um Patente auf Pflanzen ernst zu nehmen. Zu einzelnen Patenten wolle man sich ohne rechtliche Prüfung nicht detailliert äußern. Grundsätzlich gelte: Patente würden dort beantragt, wo echte technische Erfindungen und innovative Leistungen zugrunde liegen.

Der Bauernverband sieht die Konzentration auf den globalen Saatgut- und Betriebsmittelmärkten schon jetzt mit Sorge. Zur Marktmacht großer Züchtungsunternehmen (s. nächste Grafik) hat auch die Verbreitung von Hybridsaatgut beigetragen: Solche Sorten bieten oft hohe Erträge und uniforme Qualitäten, lassen sich aber in der Regel nicht sortenecht nachbauen und müssen deshalb regelmäßig neu gekauft werden, während samenfeste Sorten grundsätzlich den Nachbau erlauben. „Weniger Wettbewerb unter Züchtern birgt das Risiko steigender Preise und abnehmender Sortenvielfalt – besonders für regional bedeutsame Kulturen“, so Sabet. In Deutschland sei die Situation noch gut, „allerdings gibt es zum Beispiel beim Zuckerrübensaatgut nur noch zwei wesentliche Züchter“.

Wer die Vielfalt im Regal mit beeinflusst

Sorge vor Abhängigkeiten

Auch Eike Mehlhop, Geschäftsführer der Allos Hof-Manufaktur, sieht in der Patentfrage ein Risiko für die Unabhängigkeit von Lebensmittellieferketten. Wenn wenige Konzerne große Teile des globalen industriellen Saatgutmarkts kontrollierten und zugleich Patente auf Pflanzen und genetische Merkmale anhäuften, könne dies zu höheren Saatgutpreisen, eingeschränktem Zugang zu Züchtungsmaterial und im schlimmsten Fall zum Verlust betrieblicher Unabhängigkeit führen.

Syngenta nimmt die Sorgen ernst, widerspricht jedoch dieser Zuspitzung: Die Frage, wie Patentschutz und freier Zugang zu genetischen Ressourcen in der Landwirtschaft in Einklang gebracht werden können, sei eine legitime und wichtige gesellschaftliche Debatte. Ohne Schutz geistigen Eigentums würden jedoch die Anreize fehlen, die erheblichen Investitionen in Züchtungsforschung und neue Technologien überhaupt zu tätigen. Syngenta setze sich für Lösungen ein, „die sowohl Innovationsanreize erhalten als auch den Zugang zu Züchtungsfortschritt für alle Marktteilnehmer sicherstellen“. Dabei verweist Syngenta auf offene Lizenzmodelle wie die global ausgerichtete International Licensing Platform (ILP) oder die Agricultural Crop Licensing Platform (ACLP), in der sich europäische Züchtungsunternehmen organisieren.

Aus Sicht des Bauernverbandes braucht es laut Sabet „eine Innovationsförderung in der Züchtung, die technologieoffen und nicht auf einzelne Firmeninteressen zugeschnitten ist. Gleichzeitig benötigen wir wirksame rechtliche Schranken gegen eine missbräuchliche Patentierung von Pflanzeneigenschaften. Beides zusammen – Förderung von Innovation und Schutz vor Monopolisierung – ist die Voraussetzung für eine wettbewerbsfähige und resiliente Landwirtschaft in Deutschland und Europa.“ DBV und der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft kündigten im Februar einen Änderungsantrag zur NGT-Abstimmung an, durch den die Wirksamkeit von Patenten bei Züchtung, Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion ausgenommen werden soll. Auch die Agrarministerkonferenz am 20. März 2026 erhöhte den Druck. Gemäß der Beschlussvorlage fordern die Bundesländer unter anderem, unbeabsichtigte Patentverstöße zu verhindern und die Reichweite von Patenten auf NGT-Saatgut und Pflanzen wirksam zu begrenzen.

Kennzeichnung, Koexistenz, Kosten

Die geplante Reform der EU-Gentechnikgesetze bringt weitere Herausforderungen mit, die die Vielfalt im Regal und auf dem Teller einschränken könnten. Nach dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag würden NGT-Pflanzen der Kategorie 1 weitgehend konventionellen Pflanzen gleichgesetzt, die Risikoprüfung entfiele, auch ist bei der Kennzeichnung eine deutliche Reduzierung vorgesehen. Die Information bliebe im Wesentlichen auf Saatgutebene erhalten, nicht aber entlang der gesamten Lieferkette bis zum Endprodukt. Tegut sieht das kritisch. „Am schmerzlichsten ist sicher die fehlende Kennzeichnung für Verbraucher“, sagt Fritz Konz. „Unabhängig von der Diskussion um Risiko und Chance soll der Verbraucher frei entscheiden können, ob gentechnisch veränderte Produkte im Einkaufskorb landen.“

Die Bio- und „Ohne Gentechnik“-Branche kämpft nun um ihre Existenz und verweist auf offene Fragen. „Wenn im konventionellen Bereich NGT-1-Saatgut eingesetzt wird und es keine klaren Regeln wie Mindestabstände gibt, kann es durch Pollenflug zu Kontaminationen kommen“, sagt Kerstin Erbe von dm. „Gerade im Ökolandbau, wo jede Form der Gentechnik verboten ist, wird das zu größeren Herausforderungen führen.“ Sie fordert Rückverfolgbarkeits- und Qualitätsmanagementsysteme und fragt: „Wie weist man überhaupt nach, dass es NGT 1 ist und keine natürliche Züchtung? Und wer trägt die Beweislast?“ Zusätzliche Audits, Prüfprozesse und Koexistenzmaßnahmen könnten die Kosten erhöhen – nicht für die Verursacher, sondern für die Bio- und „Ohne Gentechnik“-Anbieter.

Hinzu kommen Haftungsfragen. Ein im Auftrag des Verbandes Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG) erstelltes Rechtsgutachten der Berliner Kanzlei GGSC kommt zu dem Ergebnis, dass bei einem Schadensfall vor allem Lebensmittelunternehmen in den Fokus geraten könnten. „Wenn die bisherige Regulierung entfällt, wäre es nicht mehr nachvollziehbar, woher das GVO-Saatgut (Anm.: Gentechnisch veränderte Organismen) kommt. Die Verursacher sind im schlimmsten Fall nicht mehr ausfindig zu machen“, sagt Sönke Guttenberg vom VLOG. Hersteller, Verarbeiter und Händler blieben für die Sicherheit ihrer Produkte verantwortlich und hafteten je nach Fall für Gesundheits-, Sach- und Vermarktungsschäden. „Versicherungen leisten nur für Schäden durch konventionelle Lebensmittel; Leistungen für Schäden durch GVO einschließlich NGT-Erzeugnissen der Kategorie 1 sind in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen“, schreibt Rechtsanwalt Georg Buchholz.

Nach dem ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission würden NGT-Erzeugnisse der Kategorie 1 weitgehend nicht mehr unter das bisherige Gentechnikrecht fallen. Stattdessen müssten Lebensmittelunternehmen im Einzelfall prüfen, ob Lebensmittel mit solchen Erzeugnissen als neuartige Lebensmittel zählen und damit unter die Novel-Food-Verordnung fallen könnten. Weil der Kommissionsvorschlag eine Kennzeichnung im Wesentlichen nur für Saatgut vorsieht, nicht für verarbeitete Lebensmittel, wäre das aus Sicht des Gutachtens nur schwer praktikabel. Es drohten unwissentliche Verstöße gegen die Novel-Food-Verordnung und das Inverkehrbringen nicht zugelassener Produkte, heißt es im Gutachten.

Preise für Saatgut in den USA für gentechnisch verändertes Saatgut

Wie Unternehmen Resilienz aufbauen

Eine Klärung der Fragen ist dringlich. Die Ernährungssicherheit steht laut Bauernverband unter doppeltem strukturellem Druck. „Ein seit zehn Jahren anhaltender Abwärtstrend bei Getreidemengen und -qualitäten trifft auf wachsende klimatische Risiken“, so Sabet. Deutschland liege beim Selbstversorgungsgrad im Schnitt vergleichsweise hoch, bei Obst und Gemüse aber deutlich niedriger. „Wer eine ausreichende Betriebsmittelversorgung nicht als systemrelevant behandelt, riskiert eine wachsende Importabhängigkeit – mit allen geopolitischen Konsequenzen.“​​ Frosta-Vorstand Ahlers sieht Lebensmittelproduzenten beim Erhalt der Biodiversität in der Verantwortung. „Während die meisten Unternehmen heute ihren CO₂-Fußabdruck berechnen, kann bisher fast niemand seinen Impact auf die Biodiversität beziffern. Wir wollen das ändern.“ Frosta will seine Analysen erweitern und daraus Maßnahmen mit Lieferanten ableiten.

Für Axel Kölle, Leiter des Zentrums für Nachhaltige Unternehmensführung (ZNU), wird Biodiversität bis 2030 vom Reputationsfeld zum „Management-, Lieferketten- und Finanzthema“. Nestlé bezieht Biodiversität bereits seit Jahren stark in die Risikoanalyse ein, bestätigt Nachhaltigkeitsmanagerin Anke Stübing. Nestlé setzt auf regenerativen Anbau. „Gesunde Böden, Schattenbäume oder Zwischenfrüchte bringen Biodiversität praktisch mit sich. Bei Kakao und Kaffee geht es auch stark um Wissen: Wie werden Pflanzen richtig geschnitten? Welche zusätzlichen Pflanzen braucht es?“, gibt sie Beispiele. Mit dem Thema Saatgut habe sich Nestlé bislang dagegen erst am Rande beschäftigt.

Unternehmen wie Soto oder dm setzen auf samenfestes Saatgut. „Samenfeste Sorten sind das ökologische Ideal“, sagt Soto-Gründerin Maria Schramm. Zwar seien die Erträge teils geringer als bei Hybriden, doch der Nachbau könne helfen, Sorten besser an Standorte anzupassen. Soto fördert zudem den Anbau von Kichererbsen. Die Leguminose verbessert die Bodenstruktur, fixiert Stickstoff und dient als Blütenquelle für Bestäuber. Das erhöhte Anbaurisiko sichert Soto über faire Erzeugerpreise und langfristige Partnerschaften ab. Das sei zwar teurer als der Einkauf auf dem allgemeinen Biomarkt, bringe langfristig aber mehr Liefer- und Rohwarensicherheit.

Die Allos Hof-Manufaktur hat Biodiversität zum operativen Prinzip gemacht. Die landwirtschaftlichen Partner ergreifen aktiv Maßnahmen, die die ökologische Vielfalt fördern, sagt Geschäftsführer Eike Mehlhop. Dazu gehörten Blühstreifen, Blühwiesen, kleinere Waldstücke und vielfältige Fruchtfolgen. Die Bohlsener Mühle setzt zudem auf regionale Diversifikation. Nachhaltigkeitsexperte Philip Luthardt sagt, das Unternehmen sichere die Verfügbarkeit zentraler Biorohstoffe vor allem über „Resilienz im Anbau sowie verlässliche und langfristige Partnerschaften“. Fruchtfolgen, Zwischenfrüchte, humusaufbauende Bewirtschaftung, reduzierte Bodenbearbeitung und Biodiversitätsflächen sollen die Bestände widerstandsfähiger gegen Dürre, Hitze und Starkregen machen. „Unsere Landwirte sind frei in ihrer Sortenwahl, solange sie Ökosaatgut verwenden und unsere Qualitätsvorgaben einhalten.“ Auch den Nachbau auf dem eigenen Betrieb sehe man als „die normalste Sache der Welt“.

Biodiversität messbar machen

„Wir sind noch nicht an dem Punkt, an dem sich Biodiversitätsleistungen flächendeckend so einfach monetarisieren lassen wie CO2-Minderungen. Aber wir sind deutlich weiter als noch vor wenigen Jahren“, sagt Kölle vom ZNU und benennt die entscheidenden Hebel bis 2030: Biodiversität messbar machen, Hotspots identifizieren und priorisieren, kontinuierliche Lieferantenentwicklung sowie Mitarbeiter für das Thema sensibilisieren. Das ZNU-Projekt Bio-Val habe Wissen, praxis­erprobte Fragebögen für Lieferanten und Tools zur Risiko- und Wirkungsanalyse hervorgebracht. Das Projekt habe gezeigt, dass Frosta aktiv zur Regeneration der Vielfalt beitragen könne, berichtet Frosta-Chef Ahlers. Doch die Wirtschaft könne das nicht allein: „Wir fordern die Politik auf, Rahmenbedingungen zu schaffen, die biodiversitätsförderndes Handeln belohnen, statt Unternehmen zu benachteiligen, die in den Schutz unserer Lebensgrundlagen investieren.“ Mehlhop fordert ergänzend: mehr Fläche für Natur, faire Honorierung ökologischer Leistungen, weniger Bürokratie und klare Regeln gegen neue Abhängigkeiten.