Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ist die Durchsetzungsbehörde für das Gesetz zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich (Agrarorganisationen- und Lieferketten-Gesetz, AgrarOlkG). Nun hat Präsidentin Margareta Büning-Fesel für das Rechtsgebiet der Unlauteren Handelspraktiken (UTP) im Lebensmittelbereich den bisher fünften Tätigkeitsbericht vorgelegt; er bezieht sich auf das Jahr 2025.
Durchschnittliche Verfahrensdauer zwei Jahre
Demnach gingen im vergangenen Jahr sieben Beschwerden bei der BLE ein. Außerdem gingen zahlreiche anonyme und nicht-anonyme Hinweise auf unlautere Handelspraktiken ein; die BLE nennt hier keine Zahlen. Aufgrund dieser Beschwerden und Hinweise wurde kein Verfahren eingeleitet. Die Anzahl der förmlichen Beschwerden bewegt sich auf einem ähnlichen Niveau wie in den vergangenen Jahren und in einer erwarteten Größenordnung.
Darüber hinaus leitete die BLE 2025 von Amts wegen einem Verfahren ein. Außerdem schloss sie zwei Verfahren ab. Inzwischen liegt die Gesamtzahl der Fälle, in denen ein Anfangsverdacht für Reechtsverstöße besteht, dem die BLE aufgrund fehlender Ressourcen nicht nachgehen konnte, bei 25. Die durchschnittliche Verfahrensdauer einer Untersuchung wegen unlauterer Handelspraktiken beträgt derzeit etwa zwei Jahre.
BLE betont ihren kooperativen Ansatz
Büning-Fesel betont, die BLE lege ein besonderes Augenmerk auf ihren „kooperativen Ansatz bei der Durchsetzung der UTP-Regeln“. Die Präsidentin: „Auch 2025 haben sich wieder zahlreiche Marktteilnehmer mit ihren Fragen zur praktischen Anwendung des Gesetzes vertrauensvoll an unsere Behörde gewandt und wir haben Käufer und Lieferanten zu einem fairen Umgang miteinander ermutigt.“
Die Behörde beobachtet: Lieferanten befassen sich vor Verhandlungen mit ihren Käufern zunehmend mit ihren Rechten aus dem AgrarOlkG und wenden sich bei Fragen oder Unklarheiten an die BLE. Außerdem bereiten sich Lieferanten zunehmend für die Verhandlungen mit ihren Käufern gezielt auf das Thema UTP vor.
