Schlecker Familie zur Rückzahlung verurteilt

Mehr als zwölf Jahre nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens der ehemaligen Drogeriemarktkette Schlecker, müssen Verantwortliche der Familie Schlecker ein Darlehen von 1,35 Millionen Euro zurückzahlen.

Dienstag, 28. Mai 2024, 08:09 Uhr
Lebensmittel Praxis
Artikelbild Familie zur Rückzahlung verurteilt
Bildquelle: LP Archiv

Das Landgericht Zwickau teilte mit, dass das Zwickauer Unternehmen Meniar das Darlehen 2011 unrechtmäßig an den Konzern ausgezahlt habe. Das Unternehmen, welches der Drogeriekette Schlecker mit Sitz in Ehingen, Baden-Württemberg, Leiharbeiter stellte, habe kurz vor dem Insolvenzverfahren eine Millionensumme an Schlecker gezahlt. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig. Laut Angaben des Gerichts führte der ehemalige Geschäftsführer von Meniar den Personaldienstleister treuhänderisch als Strohmann für die Schlecker-Familie. Nun sollen er, die Ehefrau und die Kinder von Firmengründer Anton Schlecker das Darlehen sowie die angefallenen Zinsen zurückzahlen. 

Die Drogeriemarktkette Schlecker ging 2012 in die Insolvenz, wobei rund 25.000 Mitarbeiter, überwiegend Frauen, ihre Arbeitsplätze verloren. Meniar, gegründet 2008, stellte ehemalige Schlecker-Mitarbeiter nach ihrer Entlassung als Leiharbeiter wieder ein – jedoch zu deutlich geringeren Löhnen. Dieser „Drehtüreffekt“ wurde 2011 durch das Gesetz gegen den Missbrauch von Leiharbeit, bekannt als „Lex Schlecker“, abgeschafft.

Nach der Schlecker-Pleite mussten sich Firmengründer Anton Schlecker und seine Kinder Lars und Meike in einem Bankrott-Prozess verantworten. Die Schlecker-Kinder wurden wegen Untreue, Insolvenzverschleppung, Bankrott und Beihilfe zum Bankrott ihres Vaters zu zwei Jahren und sieben Monaten Gefängnis verurteilt. Anton Schlecker selbst erhielt eine Bewährungsstrafe.

Zu Schleckers besten Zeiten beschäftigte das Unternehmen mehr als 50.000 Mitarbeiter und betrieb europaweit rund 14.000 Filialen. Der Drogeriekönig gehörte zu den reichsten Menschen Deutschlands und verschob trotz der Zahlungsunfähigkeit seines Unternehmens noch Millionenbeträge beiseite.

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