Regulierung Europaweite Kampagne will Verpackungsverordnung verschieben

Die europaweite Kampagne „Stop the Clock“ nimmt Fahrt auf. Sie will das Inkrafttreten der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) – derzeit geplant für den 12. August 2026 – um mindestens 24 Monate verschieben. „Der Umsetzungsrahmen ist noch unvollständig, was den Unternehmen nicht die nötige Planungssicherheit gibt“, so Pro Food, eine Unterorganisation des italienischen Verpackungsverbandes Unionplast.

Montag, 27. Juli 2026, 10:09 Uhr
Thomas Klaus
Verschiebung gefordert: Pro Food, Unionplast und ihre Mitgliedsunternehmen haben sich einer von mehr als 500 europäischen Unternehmen und Verbänden unterstützten Petition für mehr Zeit bei der Umsetzung der PPWR angeschlossen. Bildquelle: Istockphoto

Pro Food, Unionplast und ihre Mitgliedsunternehmen haben sich einer von mehr als 500 europäischen Unternehmen und Verbänden unterstützten Petition angeschlossen. Diese fordert eine Verschiebung des Inkrafttretens der PPWR.

Begründung: „Nur wenige Wochen vor dem Inkrafttreten fehlen noch die Umsetzungsverordnungen, technischen Kriterien, harmonisierten Methoden und die operative Anleitung, die notwendig sind, um die PPWR einheitlich und zuverlässig in der gesamten Europäischen Union anzuwenden.“ Unter diesen Bedingungen würden die Unternehmen aufgefordert, neue Verpflichtungen zu übernehmen, Konformitätsdokumente vorzubereiten und Investitionen zu planen – ohne dass ihnen alle Regeln vollständig bekannt seien.

Pro Food will Recycling fördern

„Das Risiko besteht darin, dass die Verpflichtung zur Einhaltung der Vorschriften – die in Kürze wirksam wird – und die Verzögerung bei der Einführung der erforderlichen technischen Werkzeuge, die diese Nachweise erbringen, ein Klima regulatorischer und operativer Unsicherheit schaffen“, so Pro Food.

Pro Food teilt nach eigener Darstellung die Notwendigkeit, Recycling zu fördern, den Anteil an Sekundärrohstoffen zu erhöhen und die Auswirkungen über den gesamten Verpackungslebenszyklus hinweg zu minimieren. Die Verschiebung solle genau verhindern, dass eine Reihe von Regeln, deren Grundprinzipien breit unterstützt würden, nach Inkrafttreten zu Unsicherheiten, unnötigen Kosten und unerwünschten Ergebnissen führten, die den Zielen der grünen Transformation widersprächen.

Eine Reihe noch offener Fragen

Zu den noch offenen Fragen zählen Testmethoden, Kriterien zur Bewertung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen sowie die Verantwortlichkeiten innerhalb der Lieferkette. 

Unternehmen werden daher aufgefordert, die Konformität ihrer Produkte zu zertifizieren, „während wesentliche Teile des Umsetzungsrahmens erst festgelegt werden.“

Für Pro Food ist die Verschiebung auch notwendig, um die Auswirkungen der Restriktionen aus Artikel 25 und Anhang V der PPWR genauer zu prüfen. Ab dem 1. Januar 2030 betreffen diese unter anderem Einwegverpackungen aus Kunststoff für frisches, unverarbeitetes Obst und Gemüse, das in Mengen unter 1,5 Kilogramm vorverpackt ist, sowie bestimmte Formate, die im Gastronomie-Sektor verwendet werden.

Materialwechsel allein hilft nicht

Diese Restriktionen wurden aus Sicht von Pro Food ohne eine spezifische, vergleichende Folgenabschätzung eingeführt, die die Leistung alternativer Lösungen über den gesamten Lebenszyklus bewertet. Nach Auffassung von Pro Food führt ein Materialwechsel allein nicht automatisch zu einer Umweltverbesserung: Aspekte wie Recyclingfähigkeit, Recyclinganteil, Transport, Produktschutz, Haltbarkeit und Lebensmittelverschwendung müssten ebenfalls berücksichtigt werden.

Gerade in der Frischwarenbranche, in der Verpackungen eine zentrale Rolle bei der Nacherntebehandlung, dem Transport, der Distribution und der Lagerung spielen, sei dieser Ansatz besonders relevant. 

Dilemma mit Post-Consumer-Material

Pro Food erläutert: „Viele der derzeit verwendeten Formate, die unter der PPWR möglicherweise verboten werden, enthalten bereits Anteile an recyceltem Post-Consumer-Material, die die für 2040 gesetzten Ziele heute schon übertreffen. Ein Verbot allein auf Basis des Materials könnte daher Lösungen bestrafen, die bereits den Prinzipien der Kreislaufwirtschaft entsprechen, ohne nachweislich bessere Leistungen zu erbringen.“

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