Neue EU-Regelwerke Verband für Lebensmittelsicherheit warnt vor Überforderung

Mit der EU-Verpackungsverordnung (PPWR), die seit dem 12. August 2026 unmittelbar gilt, und der EmpCo-Richtlinie, die ab dem 27. September 2026 über das novellierte Wettbewerbsrecht in Deutschland verbindlich wird, könnten Lebensmittelbetriebe überfordert werden. Davor warnt der Verband für Lebensmittelsicherheit.

Montag, 17. August 2026, 12:17 Uhr
Thomas Klaus
Der Verband für Lebensmittelsicherheit spricht von einer Dokumentationsarchitektur, die kleine und mittlere Betriebe ohne externe Beratung kaum noch bewältigen könnten. Bildquelle: Getty Images

Innerhalb weniger Wochen treten zwei umfassende EU-Regelwerke für eine Branche in Kraft, die bereits heute unter einer hohen Dokumentationslast steht. Der Verband für Lebensmittelsicherheit warnt vor gravierenden Folgen insbesondere für kleine und mittelständische Lebensmittelbetriebe.

Keineswegs nur große Unternehmen betroffen

Die PPWR verpflichtet Unternehmen unter anderem dazu, für jeden einzelnen Verpackungstyp eine Konformitätserklärung samt technischer Dokumentation zu erstellen und die Einhaltung neuer Stoffgrenzwerte nachzuweisen. Bereits die Frage, ob ein Betrieb als „Erzeuger“ oder „Hersteller“ im Sinne der Verordnung gilt, entscheidet über unterschiedliche Pflichtenkataloge – eine Unterscheidung, die nach Einschätzung des Verbands viele Betriebsinhaber ohne juristische Unterstützung praktisch nicht zuverlässig treffen können.

Nur sechs Wochen später folgt mit der EmpCo-Richtlinie eine Verschärfung der Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen: Generische Begriffe wie „nachhaltig“ oder „umweltfreundlich“ sind künftig grundsätzlich untersagt, sofern nicht eine anerkannte, hervorragende Umweltleistung nachgewiesen werden kann. Eigene Nachhaltigkeitssiegel sind nur noch zulässig, wenn das dahinterstehende Zertifizierungssystem einer unabhängigen Drittprüfung standhält. Auch das betrifft aus Verbandssicht keineswegs nur große Unternehmen mit eigener Marketingabteilung.

Salig: Problem liegt in der Übersetzung in Recht

„Kein vernünftiger Mensch stellt infrage, dass weniger Verpackungsmüll oder der Schutz vor Greenwashing richtige Ziele sind“, erklärt Arne Salig, Vorsitzender des Vorstands im Verband für Lebensmittelsicherheit. „Das Problem liegt nicht in der Absicht der Gesetzgebung, sondern in ihrer Übersetzung in konkrete rechtliche Vorgaben, die ein Betrieb ohne eigene Rechtsabteilung tatsächlich umsetzen kann. Genau daran scheitert es bei PPWR und EmpCo in der Praxis.“

Entlastung bei PPWR läuft ins Leere

Der Verband weist zudem auf ein Spannungsfeld hin, das aus seiner Sicht in der öffentlichen Debatte bislang kaum Beachtung findet: Kleinstunternehmen sind von der PPWR nicht generell ausgenommen, profitieren aber von gezielten Erleichterungen. So gilt bei Verpackungen unter eigener Marke grundsätzlich der Verpackungslieferant im selben Mitgliedstaat als „Hersteller“. Zudem bestehen Ausnahmen bei bestimmten Mehrwegpflichten.

In der Praxis läuft diese Entlastung nach den Beobachtungen des Verbands jedoch häufig ins Leere: Größere, selbst berichtspflichtige Kunden verlangen entlang ihrer Lieferkette dennoch eigene Nachweise von ihren kleinsten Zulieferern – unabhängig davon, ob diese nach der Verordnung selbst unmittelbar in der Pflicht stünden.

Zeit für Herstellung sicherer Lebensmittel fehlt

In Gesprächen des Verbands äußern erste Lebensmittelbetriebe, dass sie darüber nachdenken, ihre Tätigkeit einzustellen – nicht wegen mangelnder Nachfrage, sondern weil weder die personellen Kapazitäten zur Erfüllung der neuen Dokumentationspflichten vorhanden sind noch die komplexen Anforderungen im Betriebsalltag zuverlässig eingeordnet werden können.

Für den Verband für Lebensmittelsicherheit hat die Entwicklung noch eine weitere, grundsätzlichere Dimension. Personelle und zeitliche Ressourcen in kleinen und mittleren Betrieben sind begrenzt – und jede Stunde, die für Konformitätserklärungen, Nachweisdokumente und Green-Claims-Prüfungen aufgewendet werden muss, fehlt an anderer Stelle. Genau dort, wo es um die eigentliche Kernaufgabe der Betriebe geht: die Herstellung sicherer Lebensmittel.

Belastung durch Vorgaben in Gesamtheit betrachten

„Wenn Inhaber, aber auch Qualitätsverantwortliche in den Betrieben ihre Kapazitäten zunehmend in verpackungs- und werberechtliche Dokumentation stecken müssen, bleibt für die eigentliche Lebensmittelsicherheit im Zweifel weniger Zeit übrig“, so Andrea Dreusch, stellvertretende Vorstandsvorsitzende im Verband für Lebensmittelsicherheit. „Am Ende kann eine Regulierung, die eigentlich Verbraucher schützen soll, genau das Gegenteil bewirken: mehr Bürokratie, aber unsicherere Produkte, weil die Aufmerksamkeit an der falschen Stelle gebunden ist.“

Der Verband fordert deshalb, die Lebensmittelsicherheit bei der Bewertung neuer Regulierungsvorhaben ausdrücklich mitzuberücksichtigen – und die kumulative Belastung durch parallel geltende EU-Vorgaben nicht länger isoliert pro Verordnung, sondern in ihrer Gesamtwirkung auf die Betriebe zu betrachten.

Dokumentationsarchitektur kaum noch zu bewältigen

PPWR und EmpCo reihen sich aus Sicht des Verbands in eine Serie von EU-Regelwerken der vergangenen Jahre ein, die für Lebensmittelbetriebe relevant sind – darunter das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, die EU-Entwaldungsverordnung und die CSRD-Berichtspflichten. In ihrer Summe entstehe eine Dokumentationsarchitektur, die kleine und mittlere Betriebe ohne externe Beratung kaum noch bewältigen könnten.

Der Verband für Lebensmittelsicherheit fordert den Gesetzgeber auf, die praktische Umsetzbarkeit von Regulierungen für kleine und mittelständische Betriebe künftig von Beginn eines Gesetzgebungsverfahrens an mitzudenken – und bestehende Ausnahmeregelungen so auszugestalten, dass sie auch entlang der Lieferkette tatsächlich greifen.

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