Der Molkereiunternehmer Theo Müller ist mit einem Eilantrag vor dem Hamburger Landgericht gescheitert. Er wollte der Organisation Campact gerichtlich untersagen lassen, ihn als Unterstützer der AfD zu bezeichnen. Das Gericht wies den Antrag ab. Müller kündigte an, er wolle keine weiteren rechtlichen Schritte ergreifen.
Campact will Kampagne nun intensivieren
Das Gericht entschied, dass die von Campact auf Plakaten verbreitete Äußerung „Konzerngründer Theo Müller unterstützt die rechtsextreme AfD“ Müller nicht in seinem Persönlichkeitsrecht verletze. Es handle sich um eine zulässige Meinungsäußerung. Die Entscheidung fiel ohne mündliche Verhandlung. Sie ist bislang nicht rechtskräftig.
Campact erklärte nach der Entscheidung, man dürfe weiter sagen, dass Müller die AfD unterstütze. „Das Gericht hat Müllers Versuch, zivilgesellschaftliche Stimmen mit Klagen mundtot zu machen, damit abgeschmettert“, erklärte die Organisation. Die will nun ihre Kampagne gegen Müller sogar intensivieren.
Müllers Anwalt widerspricht dem Gericht
Müllers Anwalt widersprach der Einschätzung des Gerichts. Man halte es für falsch, dass das Gericht von einer Meinungsäußerung ausgegangen sei. Müller habe in der Vergangenheit erklärt, kein AfD-Mitglied zu sein und dies auch nicht anzustreben. Er habe sich zur CSU bekannt, der er seit vielen Jahren angehöre. „Weiterhin haben wir glaubhaft gemacht, dass Herr Müller niemals an die AfD gespendet hat, noch sonstwie irgendwelche finanziellen Zuwendungen der Partei hat zukommen lassen“, teilte der Anwalt mit.
Müller selbst erklärte: „Wir leben in einem Rechtsstaat (Gott sei Dank) und haben diesen Spruch zu akzeptieren.“ Er wolle sich wieder voll auf das Geschäft konzentrieren.
Die Molkereigruppe Theo Müller beschäftigt nach eigenen Angaben 35.000 Mitarbeiter und erzielte 2025 einen vorläufigen Umsatz von 10,4 Milliarden Euro. Der Sitz der Holding liegt in Luxemburg. Zu der Gruppe, die ihre Ursprünge nahe Augsburg hat, gehören Marken wie Weihenstephan und Landliebe.