Irreführende Werbung? Foodwatch zieht gegen Voelkel vor Gericht

Wegen angeblich irreführender Gesundheitswerbung hat die Verbraucherorganisation Foodwatch beim Landgericht Lüneburg Klage gegen den Safthersteller Voelkel eingereicht. Das Unternehmen hat die Vorwürfe im Gespräch mit Lebensmittel Praxis zurückgewiesen.

Freitag, 14. Februar 2025, 13:22 Uhr
Thomas Klaus
Stein des Anstoßes: Um diesen Saft und seine Kennzeichnung dreht sich eine aktuelle juristische Auseinandersetzung. Bildquelle: Voelkel

Die Verbraucherorganisation Foodwatch verklagt den Safthersteller Voelkel. Beim Landgericht Lüneburg wurde ein entsprechendes Dokument eingereicht, welches der Lebensmittel Praxis vorliegt.

Der Vorwurf: Das Unternehmen bewerbe seinen Multifruchtsaft „BioC“ mit der Bezeichnung „Immunkraft“ und erwecke damit den Eindruck, dass durch den Konsum des Produktes das Immunsystem in besonderer Weise gestärkt werde. Dies ist laut Foodwatch ein klarer Verstoß gegen die europäische Health-Claims Verordnung (HCVO), die Verbraucher vor irreführender Gesundheitswerbung schützen soll. Der Claim „Immunkraft“ sei weder zugelassen noch dürfe er sich auf das Produkt als Solches beziehen, heißt es in der Klageschrift.

Foodwatch krititisiert auch angeblich hohen Zuckergehalt

Foodwatch weist außerdem darauf hin, dass im Fruchtsaft von Voelkel 7,8 Prozent Zucker und in einem 250-Milliliter-Glas somit rund 20 Gramm Zucker stecken würden. Doch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfehle einer erwachsenen Frau, idealerweise maximal 25 Gramm Zucker pro Tag zu sich zu nehmen. Der Saft von Voelkel würde wegen seines Zuckergehaltes lediglich den Nutri-Score C erhalten, so Foodwatch.

Neben Voelkel hatte Foodwatch Ende des vergangenen Jahres auch gegen zwei weitere Unternehmen rechtliche Schritte eingeleitet und sie abgemahnt. Der Müslihersteller Barnhouse reagierte und will sein zuckriges „Krunchy“-Fruchtmüsli nicht mehr „Immune Plus“ nennen. Foodwatch hatte zudem die Drogeriekette dm wegen seines „Immun Smoothies für Kinder” abgemahnt. Eine Unterlassungserklärung hat das Unternehmen bisher nicht abgegeben.

Immun-Werbung immer wieder Thema vor Gericht

Bereits in der Vergangenheit war Immun-Werbung Thema vor Gericht. Das Oberlandesgericht Koblenz etwa hatte im vergangenen August Jahr dem Safthersteller Eckes Granini verboten, sein Erfrischungsgetränk als „Immun Water“ zu bewerben. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen. 

Der Health Claims-Verordnung der EU zufolge dürfen Lebensmittelhersteller nur mit solchen Aussagen werben, die zuvor ein Zulassungsverfahren unter Beteiligung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erfolgreich durchlaufen haben und in einer EU-weiten Liste aufgeführt sind. Zugelassen ist etwa die Aussage, dass die Vitamine C, D und A jeweils zu einer normalen Funktion des Immunsystems beitragen. Nach Auffassung von Foodwatch erlaube das Herstellern jedoch nicht, ihre Produkte als Ganzes Immun-Smoothie, Immunkraft oder Immun-Wasser zu nennen.

Voelkel: Wir würden Foodwatch gerne als Verbündeten sehen

In einer Stellungnahme für die Lebensmittel Praxis bedauert Voelkel die Vorgehensweise von Foodwatch: „Wir würden Foodwatch gern als Verbündete für eine gesunde Ernährung sehen.“ Denn: „Als Bio-Pionier stehen wir für 100 Prozent natürliche und gesunde Lebensmittel. Als mehrfach gemeinwohlbilanziertes Unternehmen ist Transparenz eines unser höchsten Güter.“

Der Vorwurf von Foodwatch sei allerdings haltlos. Offensichtlich würden „ohne seriöse Prüfung des individuellen Sachverhaltes alle Immunaussagen aller Hersteller über einen Kamm geschert“.

Bestimmte gesundheitsbezogene Werbeaussagen durchaus erlaubt

Voelkel argumentiert: „Die HCVO regelt gar nicht, ob ein Produkt generell gesund ist, sondern sie bestimmt die Voraussetzungen für einzelne nährwert- oder gesundheitsbezogene Vorteile im Zusammenhang mit der Zusammensetzung des Produktes. Wie aus der Zutatenliste ersichtlich, weist unser Produkt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben einen hohen Gehalt an Vitamin C und Vitamin A auf.“ Es seien 50 beziehungsweise 30 Prozent der täglichen Referenzmenge für einen durchschnittlichen Erwachsenen je 100 Milliliter Getränk.

Die Vitaminwerte (absolute Werte und Prozentwerte) habe der Gesetzgeber verbindlich festgelegt. Sie ergäben sich aus der Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV).

Wenn ein Produkt einen so hohen Vitamin-Gehalt aufweise wie das von Voelkel, dürften entsprechende nährwertbezogene Angaben (zum Beispiel „reich an Vitamin C und Vitamin A“) gemacht und bestimmte gesundheitsbezogene Werbeaussagen getroffen werden.

Rechtskonforme eGesundheitsangaben auf dem Etikett

Voraussetzungen und Wortlaut der gesundheitsbezogenen Werbung habe der Gesetzgeber dabei festgelegt, so Voelkel. Ausdrücklich zugelassen seien für Vitamin C neben einer Vielzahl anderer gesundheitsbezogener Angaben die verwendeten Angaben „Vitamin C trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei“. Gleiches gelte für Vitamin A. Hier seien unter anderem zugelassen: „Vitamin A trägt zur Erhaltung normaler Sehkraft bei“ und „Vitamin A trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei“.

Diese zugelassenen Werbeaussagen habe Voelkel wortgleich verwendet. Daneben habe der Gesetzgeber auch erkannt, dass diese Angaben werblich etwas „sperrig“ sind und sich kaum ins Hauptsichtfeld integrieren ließen. Daher habe er gestattet, dass es auch möglich sei, zum Beispiel auf der Vorderseite eine allgemeine Gesundheitsangabe vorzusehen und dieser eine zugelassene spezifische Gesundheitsangabe zur Konkretisierung beizufügen.

Aus der Voelkel-Kennzeichnung sei klar ersichtlich, dass die Vorteile für das Immunsystems auf dem hohen Vitamin C- und Vitamin A- Gehalt beruhten. Daher seien die auf dem Etikett vorgesehenen Gesundheitsangaben zu Vitamin C und Vitamin A rechtskonform.

Zuckergehalt in Voelkel-Saft ist natürlich

„Merkwürdig“ nennt Voelkel die Foodwatch-Hinweise auf den Zuckergehalt und den Nutri-Score. Grund: „Unser Produkt ist ein natürliches Erzeugnis. Dem Getränk ist gar kein Zucker beigefügt.“ Alle Säfte hätten von Natur aus einen bestimmten Zuckergehalt. 

Voelkel weiter: „Ohnehin nimmt Nutri-Score keine Gesundheitsbewertung für Produkte vor, sondern trifft eine Kalorien- und Nährwertbilanz aufgrund der gesamten Produktzusammensetzung. Der Nutri-Score hat daher gar keine Bedeutung für die gesundheitlichen Vorteil des Produktes im Hinblick auf die Immunwirkung.“

Neue Produkte