Für die befristete Maßnahme seien die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes erfüllt gewesen, wie das Verwaltungsgericht Münster am Donnerstag entschieden hat. Geklagt hatte die Firma Westfleisch mit Sitz in Münster. Der Kreis hatte den Schlacht- und Zerlegebetrieb in Coesfeld am 8. Mai 2020 vorübergehend stillgelegt, nachdem 171 Mitarbeiter positiv auf das Coronavirus getestet worden waren. Das Gericht ließ keine Berufung zu. Dagegen ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster möglich. Das Gericht wies in seiner Urteilsbegründung daraufhin, dass für die Bewertung der damaligen Entscheidung auch das Wissen in der Pandemie zu dem frühen Zeitpunkt entscheidend gewesen sei. Heute würde die juristische Bewertung möglicherweise anders ausfallen.
In Rheda-Wiedenbrück war später Deutschlands größter Schlachtbetrieb Tönnies von den Behörden geschlossen worden. Auch hier läuft eine Klage gegen die Verfügung der Behörden. Ein entsprechendes Verfahren ist am Verwaltungsgericht Minden noch anhängig.
Ende August vermeldete Westfleisch, dass am Coesfelder Standort mittlerweile rund 73 Prozent der 1.300 Mitarbeiter geimpft sei. Bei den regelmäßigen PCR-Tests – das Unternehmen testet seine Mitarbeiter mehrmals wöchentlich – gab es dennoch positive Ergebnisse. Dem Coesfelder Gesundheitsamt wurden insgesamt 35 positive Testergebnisse bis Ende August übermittelt. Über die Hälfte aller positiv Getesteten seien vollständig geimpft und symptomfrei, so das Unternehmen. „Wir sind seit Anfang 2020 äußerst wachsam, haben eine Vielzahl an Maßnahmen ergriffen, testen unsere Mitarbeiter und treiben unsere Impfkampagne voran“, betont Carsten Schruck, Vorstand der Westfleisch SCE. „Doch die generelle Entwicklung zeigt, dass die Virologen mit ihrer Einschätzung Recht haben: Das Virus lässt sich nur mit einer extrem hohen Impfquote stoppen – und die peilen wir unverdrossen weiter an.“